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Genehmigungsverfahren Stallbau

Baustopp durch COVID-19?

Wer einen Stall bauen muss, kann mit seinem Vorhaben nicht bis "nach Corona" warten, sondern ist auf den Fortgang der Verfahren angewiesen. Auf der anderen Seite fürchten Bürger und Umweltverbände um ihre Beteiligungsmöglichkeiten. Bei den Genehmigungsbehörden herrscht aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen erhebliche Rechtsunsicherheit.
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   Die  Bundesregierung  hat  Ende  April 2020  das „Gesetz  zur  Sicherstellung  ordnungsgemäßer  Planungs-  und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie“, kurz: Planungssicherstellungsgesetz,  beschlossen.
Die Bundesregierung hat Ende April 2020 das „Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie“, kurz: Planungssicherstellungsgesetz, beschlossen. R. Classen/Shutterstock
Die Fortführung von Stallbauverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ist durch die Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie vielerorts gefährdet. Das betrifft auch Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für größere Ställe ab 40 000 Mastgeflügel- oder Hennenplätzen sowie die Aufstellung von Bebauungsplänen, für die nach dem Baugesetzbuch eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist. Die Bundesländer haben darauf hingewiesen, dass viele Gemeindeverwaltungen, in denen die öffentliche Auslegung stattfinden müsste, für den allgemeinen Publikumsverkehr gesperrt wurden, sodass eine Auslegung von Unterlagen nicht mehr möglich ist. Vergleichbare Probleme ergeben sich bei der Bekanntgabe von Genehmigungen,...
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