
EU-Richtlinie in trockenen Tüchern
Nach langem Tauziehen hat der Rat in Brüssel einer novellierten EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) seinen Segen erteilt. Die Mitgliedstaaten haben abschließend für schärfere Regeln bei größeren Geflügel- und Schweinehaltern votiert.
von DGS Redaktion (Quelle: AgE) Quelle AgE erschienen am 12.04.2024Der Gesetzestext wird nach dem am 12. April 2014 erfolgten endgültigen Ja der Mitgliedstaaten nun zeitnah im EU-Amtsblatt veröffentlicht. In Kraft tritt die Richtlinie 20 Tage später. Die EU-Länder haben dann bis zu 22 Monate Zeit, um die Bestimmungen der Richtlinie in ihr nationales Recht umzusetzen. Die Trilog-Übereinkunft mit Kommission und EU-Parlament wurde im November geschlossen.
Grenzen für Geflügel bei 300, bzw. 280 GVE
Für die Schweinehaltung sieht die novellierte IED einen Schwellenwert von 350 Großvieheinheiten (GVE) vor. Ausnahmen gelten für extensive Haltungsmethoden beziehungsweise den Ökolandbau. Bei der Geflügelhaltung werden die Grenzen bei 300 GVE für Legehennen (Betriebe ab 88.235 Legehennen) und 280 GVE für Masthühner (Betriebe ab 186.667 Masthühner) gezogen. Für Gemischtbetriebe mit Schweine- und Geflügelhaltung sind 380 GVE vorgesehen. Die neuen Vorschriften gelten für die Landwirte allerdings frühestens ab 2030. Dann sollen die neuen Emissionsvorgaben schrittweise eingeführt werden.
Was passiert mit der Rinderhaltung?
Darüber hinaus muss die Kommission bis 2026 bewerten, wie die Emissionen aus der Rinderhaltung und aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, am besten begrenzt werden können. Die Brüsseler Behörde hatte in der Vergangenheit wiederholt betont, nur 30 % der größten Schweine- und Geflügelbetriebe würden von der überarbeiteten Richtlinie erfasst. Ausgenommen seien zudem alle Bio-Schweinehaltungen.
Große Bewertungsunterschiede bei Schweinen
Zu beachten ist allerdings, dass der GVE-Berechnungsschlüssel alles andere als einheitlich ist. Speziell bei Schweinen liegen die in Deutschland verwendeten Umrechnungswerte des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) deutlich niedriger.