Meldung von Tierbeständen nach TAMG steht an
Die Meldung der Tierbestände und -bewegungen durch Tierhalter nach TAMG in HIT rückt näher. Stichtag ist der 14. Juli 2023. Was gilt es zu beachten?
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Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. hat alle wichtigen Informationen für Geflügelhalter in dem Merkblatt zur "Datenerhebung zur Bestimmung der Kennzahlenzu den Therapiehäufigkeiten nach TAMG" zusammengefasst.
Im Rahmen des Tierarzneimittelgesetzes ist die Reduzierung des Einsatzes von Antibiotika ein zentrales Ziel. Teil dieses Konzepts ist der Vergleich der betrieblichen Therapiehäufigkeiten mit den bundesweiten Kennzahlen, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ermittelt und veröffentlicht werden.
Die Ermittlung der Therapiehäufigkeiten betrifft bestimmte Nutzungsarten von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, und wird nur in Betrieben durchgeführt, deren Tierbestände bestimmte Bestandsuntergrenzen überschreiten.
Im Rahmen der Datenerfassung haben Tierhalter bestimmte Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehören die Meldung der Nutzungsart, die Anzahl der gehaltenen Tiere der jeweiligen Nutzungsart für jedes Halbjahr sowie Zu- und Abgänge, einschließlich verendeter und getöteter Tiere. Die Meldungen müssen jeweils bis spätestens am 14. Juli des betreffenden Jahres für das erste Kalenderhalbjahr und bis spätestens am 14. Januar des Folgejahres für das zweite Kalenderhalbjahr erfolgen. Selbst wenn kein antibiotisch wirksames Arzneimittel eingesetzt wurde, ist eine obligatorische Meldung durch die Tierhalterin oder den Tierhalter (Nullmeldung) erforderlich.
Die Meldungen erfolgen über das Internetportal HI-Tier. Informationen zur Anmeldung finden Sie hier. Auskunft erteilt auch die zuständige Veterinärbehörde vor Ort.