Bundeslandwirtschaftsministerium will Brandschutz in Tierhaltungen verbessern
Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant verbesserten Brandschutz in Tierhaltungen durch neue Regelungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.
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Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant, die tierschutzrechtlichen Regelungen mit dem Ziel zu ergänzen, den Brandschutz in Haltungseinrichtungen zu verbessern. Auf diese Weise solle zukünftig insbesondere das Risiko für Brände in großen Tierhaltungen vermindert werden, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.
Eine bessere Vorbereitung auf ein akutes Brandszenario soll zudem eine schnellere Brandbekämpfung sicherstellen und die Chancen für eine Rettung der Tiere maßgeblich erhöhen. Entsprechende Regelungen sollen laut Ministerium in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) aufgenommen werden, wozu unter anderem die Ermächtigungsnorm im Tierschutzgesetz (TierSchG) herangezogen werden soll.
Brandschutzkonzepte regelt laut Regierung das Bauordnungsrecht, für welches die Länder zuständig sind. In den Landesbauordnungen seien brandschutztechnische Anforderungen hinsichtlich der Brandwände, Flucht- und Rettungswege und des Feuerwiderstandes von Bauteilen enthalten. Dafür diene die Musterbauordnung als Vorlage. Dieser zufolge sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Brandentstehung und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird. Im Falle eines Feuers müsse die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sein. Die Überprüfung und Bewertung, ob die bestehenden Anforderungen im Einzelfall vor Ort eingehalten werden, obliege ebenfalls den Behörden der Länder, erläutert die Bundesregierung.
Die Linke hatte in ihrer Anfrage darauf hingewiesen, dass es laut Medienberichten 2022 bundesweit 20 Brände in Stallanlagen gegeben habe, bei denen einige tausend Tiere gestorben seien. Auch in diesem Jahr habe es wieder Brandunfälle gegeben. Zuletzt hatte die Landestierschutzbeauftragte in Baden-Württemberg nach einem großbrand gesetzliche Brandschutzvorschriften für Tierhaltungsbetriebe gefordert. In den landwirtschaftlichen Tierhaltungen muss nach Ansicht der Linksfraktion deshalb der Brandschutz verbessert werden, insbesondere in Großanlagen. In den im Dezember 2022 vorgestellten Eckpunkten für ein Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung sei der Brandschutz bisher nicht erwähnt worden.