Geflügelpest: Salzlandkreis verbietet Geflügelausstellungen
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Im betroffenen Geflügelbestand waren neben typischen Krankheitssymptomen auch erhebliche Todesfälle aufgetreten. Zuletzt war das hochansteckende Geflügelpest-Virus im vergangenen Februar im Salzlandkreis festgestellt worden. Die Kreisverwaltung gab nun per Allgemeinverfügung das Verbot von Geflügelausstellungen bekannt. Außerdem muss der mobile Verkauf von Lebendgeflügel bis auf Weiteres eingestellt werden. Die Amtstierärztin hatte in den vergangenen Tagen bereits alle Veranstaltungsleiter genehmigter Ausstellungen im Salzlandkreis mündlich über das Verbot informiert.
Sekundäransteckungen unbedingt vermeiden
„Wir bedauern die Entscheidung, weil wir um die damit verbundenen Einschränkungen wissen. Aber die Gefahr einer Übertragung des hochansteckenden Virus ist einfach zu groß.“ Die Amtstierärztin verwies auf eine Rassegeflügelausstellung in Mecklenburg-Vorpommern, die im November 67 sogenannte Sekundäransteckungen zur Folge hatte. Etliche wertvolle Zuchtbestände mussten danach getötet werden. „Dahinter steckt viel Leid für die Tiere. Auch wirtschaftliche Schäden können damit verbunden sein“, erklärt Dr. Marina Bradtke. Der Umgang mit der Tierseuche werde erst einfacher, sobald passende Impfstoffe für das Geflügel zur Verfügung stehe, so die Amtstierärztin.