Unbedingt Biosicherheit erhöhen
Meldungen über Geflügelpestausbrüche (HPAIV H5) bei Wildvögeln und in Nutztierbeständen in Deutschland häufen sich, was als Ankündigung eines größeren Seuchengeschehens in den kommenden Wochen und Monaten gelten könnte. Daher appellieren Politik, Veterinärämter und Geflügelwirtschaftsverbände an alle Geflügelhalter, schon jetzt tätig zu werden und die erforderlichen vorbeugenden Maßnahmen zu ergreifen, um einen Seucheneintrag in Geflügelbestände und Vogelhaltungen zu verhindern.
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Wie die Pressestellen mehrerer Landwirtschaftsministerien der Länder mitteilen, sind Tierhalter nach dem seit dem 21. April 2021 geltenden EU-Tiergesundheitsrecht im Rahmen ihrer Eigenverantwortung unter anderem für die Gesundheit ihrer Tiere und nun noch stärker als bisher für die Minimierung des Risikos hinsichtlich der Ausbreitung von Seuchen mitverantwortlich und haben daher geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Vorsichtsmaßnahmen gegen Geflügelpest-Einträge
Dies gilt auch zum Schutz vor wildlebenden Tieren. Die zu ergreifenden Maßnahmen können die Umzäunung, Einfriedung, Überdachung, Errichtung von Netzen sowie die Reinigung und Desinfektion sowie Insekten- und Nagetierbekämpfung umfassen, soweit dies erforderlich ist. Darüber hinaus seien Unternehmen, Angehörige der mit Tieren befassten Berufe und Heimtierhalter angehalten, bei den vorbeugenden und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen mit der zuständigen Behörde zusammenzuarbeiten.