Neuer Fall in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gibt es einen weiteren Fall hochpathogener Aviärer Influenza in einer Geflügelhaltung. In den Niederlanden fordern Tierärzte striktere Meldevorgaben.
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In Schleswig-Holstein wurde in der Gemeinde Emmelsbüll-Horsbüll, Kreis Nordfriesland, am 16. November ein weiterer Nachweis der Geflügelpest des Subtyps H5N8 in einer Geflügelhaltung bestätigt. In dem aktuell betroffenen Betrieb werden an verschiedenen Standorten über 1.000 Enten, Gänse und Masthähnchen gehalten. Es wurden Maßnahmen nach der Geflügelpest-Verordnung eingeleitet. Die Bestandsräumung dauert an. Um den Ausbruchsbetrieb wurden ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Hier gilt ein Transportverbot für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelprodukte.
Bei dem aktuellen Fall handelt es sich um den insgesamt dritten Geflügelpestausbruch bei Hausgeflügel in Schleswig-Holstein.
Niederlande: Forderung nach verschärften Meldekriterien
Aufgrund des aktuellen Geflügelpestgeschehens haben Prof. Dr. J. Arjan Stegeman und Dr. Francisca Velkers, Tierärzte der Fakultät für Tiergesundheit von der Universität Utrecht, Niederlande, die niederländischen Geflügelhalter dazu aufgerufen, die Betriebshygiene und Biosicherheitsmaßnahmen dringend einzuhalten. In einem Schreiben haben Sie ihren Appell an den Geflügelsektor gerichtet. Darin sprechen sie an, dass eine gute Arbeitshygiene in den Geflügelfarmen von entscheidender Bedeutung ist, um einen AI-Viruseintrag zu verhindern. Dies gelte nicht nur für Geflügelhalter in wasserreichen Regionen, sondern grundsätzlich.
Sie fordern überdies eine Verschärfung der Meldekriterien. Ein Viruseintrag bei Wassergeflügel ist in der Regel mit milderen Krankheitssymptomen verbunden, so dass der Eintrag nicht immer sofort erkannt wird. Das Landwirtschaftsministerium fordert deshalb bereits bei einer Mortalität von 0,15 % pro Tag an zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder Mortalitäten von mehr als 0,5 % an einem Tag bei gleichzeitiger Abnahme der Futteraufnahme den bestandsbetreuenden Tierarzt zu informieren oder sich bei der NVWA zu melden.