Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Biosicherheit

Geflügelpest – bitte vorsorgen!

Die jüngsten Nachweise des hochpathogenen Virus der Aviären Influenza (AI) H5N8 in mehreren Putenhaltungen verschiedener Bundesländer zeigen, dass auch in „Corona-Zeiten“ Maßnahmen zum Schutz der Geflügelbestände vor Vogelgrippe nicht vernachlässigt werden dürfen.

Veröffentlicht am
Es ist damit zu rechnen, dass künftig wieder vermehrt verendete Wildvögel untersucht und positiv auf Aviäre Influenza getestet werden.
Es ist damit zu rechnen, dass künftig wieder vermehrt verendete Wildvögel untersucht und positiv auf Aviäre Influenza getestet werden.Pil-Art/Shutterstock.com
Artikel teilen:

Die folgenden Ausführungen sollen dazu dienen, die eigene Betriebshygiene und die seuchenhygienische Abschirmung zu prüfen, Defizite zu erkennen und zu beseitigen. 

1. Stallumgebung aufräumen 

Eine gute Betriebshygiene beginnt im Umfeld des Stalles. Die Umgebung sollte aufgeräumt sein. Dort abgelagerte Materialien wie Holz und Baustoffe, aber auch dichter Bewuchs, machen das Gebiet für Schadnager attraktiv und dienen ihnen als Deckung und Nistplatz. Irgendwann verschaffen sich dann die Nager Zugang in den Stall und tragen Krankheitserreger ein. Betonplatten vor Stalltoren und Türen ermöglichen eine wirkungsvolle Reinigung und Desinfektion, nachdem der Bereich durch Fahrzeuge (z. B. bei der Ein- oder Ausstallung) befahren wurde. Betriebsgelände und Ställe sind verschlossen zu halten, um das Eindringen von Unbefugten zu verhindern. 

2. Stallvorraum als Hygieneschleuse

Ein Vorraum, falls vorhanden, sollte als Hygieneschleuse dienen und nur Gegenstände enthalten, die für die Betreuung dieses Stalles nötig sind. Die Desinfektionswanne ist am Eingang so aufzustellen, dass sie nicht zu übersehen ist. Bei Verschmutzung ist sie zu reinigen und mit einem geeigneten Desinfektionsmittel in wirksamer Konzentration neu zu befüllen. Nur saubere Desinfektionswannen sind funktionstüchtig! Der Vorraum sollte unterteilt werden, um deutlich zwischen Schwarzbereich – der mit Straßenschuhen betreten werden kann – und Weißbereich – der nur mit Stallschuhen betreten werden darf – zu trennen (z. B. Abtrennung einer Fläche vor der Stalltür durch einen Rahmen, in dem die Stallschuhe stehen). Im Vorraum sollte ein Handwaschbecken mit Seife, Desinfektionsmittel und Einmalhandtüchern vorhanden sein sowie stalleigene Schutzkleidung.  

3. Personalhygiene: Stalleigene Kleidung

Unbefugten Personen ist der Zugang zum Betriebsgelände und zu den Ställen zu verwehren und sollte durch Schilder „Wertvoller Tierbestand – unbefugten Personen ist der Eintritt verboten“ gekennzeichnet werden.In jeder Betriebseinheit sind stalleigene Schutzkleidung und Schuhe zu tragen. In Betrieben mit verschiedenen Tierarten ist, wenn möglich, das Personal je Tierart strikt zu trennen. Beim Betreten und Verlassen der Betriebseinheit sind die Hände zu waschen. Die Mitarbeiter müssen über die Bedeutung der Maßnahmen informiert und sensibilisiert werden. Personalhygiene gilt für alle, besonders auch für den Chef (Vorbildfunktion). Betriebsfremde Personen, die den Stall betreten müssen, z. B. der Tierarzt, müssen sich in ein Besucherbuch eintragen. 

4. Schadnager bekämpfen

Alle Öffnungen und Ritzen, durch die Mäuse in den Stall eindringen, sind zu verschließen und Rückzugsgebiete auf dem Betriebsgelände (siehe Stallumgebung) zu beseitigen. Die Schadnagerbekämpfung sollte Spezialisten übertragen werden und ist konsequent durchzuführen. Dazu gehört eine ausreichende Zahl an Köderboxen, deren regelmäßige Kontrolle und die Dokumentation. Mäuse nutzen den Raum dreidimensional. Köder sind deswegen auch auf Kabelsträngen an den Wänden auszubringen. Eine Rattenbekämpfung sollte mit benachbarten Tierhaltern abgesprochen werden, da Ratten im Gegensatz zu Mäusen zwischen den Haltungen wandern.

5. Tränke- und Futterhygiene

Futter ist so zu lagern, dass eine Kontamination durch Wildvögel oder Schadnager ausgeschlossen ist. Wird Futter nicht in geschlossenen Silos gelagert, sind lose Futter oder Futtersäcke in einer geschlossenen Kammer aufzubewahren. Futterreste unter den Silos sind zu beseitigen.

6. Ausläufe: Auf die Qualität kommt es an

Ausläufe bedeuten ein besonderes Gefährdungspotenzial. Weil sie nicht gereinigt und desinfiziert werden, ist besonders auf die Qualität der Ausläufe zu achten. Draußen darf kein Futter oder Wasser angeboten werden. Vertiefungen, wo sich Oberflächenwasser sammelt, müssen aufgefüllt werden. Falls die Tiere nur durch geöffnete Türen in den Auslauf können, sind diese durch Planen bis auf 40?cm über dem Boden abzuhängen, um das Einfliegen von Wildvögeln in den Stall zu vermeiden. 

7. Sonstige Hygienemaßnahmen

Tote Tieren sind in geschlossenen Behältern mit Abstand zum Stall zu lagern. Bei der Abholung der Kadaver sollte das Fahrzeug der Tierkörperbeseitigung nicht das Betriebsgelände befahren. Das Einstreumaterial ist so zu lagern, dass Wildvögel, Schadnager oder Haustiere es nicht kontaminieren können. Zum Nachstreuen ist der Fahrweg zwischen Einstreulager und Stall zu reinigen und zu desinfizieren, um einen Erregereintrag über das Streufahrzeug zu vermeiden.

8. Maßnahmen bei erhöhten Verlusten 

Diese Maßnahmen sind in der Geflügelpestverordnung geregelt. Gibt es innerhalb von 24 Stunden in einem Geflügelbestand Verluste von 

  • mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder
  • mehr als 2 % der Tiere des Bestandes bei einer Bestandsgröße über 100 Tieren
  • oder ändern sich Legeleistung oder Gewichtszunahme erheblich,

muss der Tierhalter sofort das Veterinäramt informieren und durch einen Tierarzt das Vorliegen einer Infektion mit einem AI-Virus ausschließen lassen. 

Treten bei Beständen mit Enten und Gänsen über einen Zeitraum von mehr als vier Tagen 

  • Verluste von mehr als der dreifach üblichen Sterblichkeit der Tiere des Bestandes oder
  • eine Abnahme der üblichen Gewichtszunahme oder Legeleistung von mehr als 5 % ein,

muss der Tierhalter ebenfalls unverzüglich das Veterinäramt informieren und durch den Tierarzt AI-Virus ausschließen lassen.Alle diese Maßnahmen dienen dazu, die Haltungs- und Seuchenhygiene zu optimieren, um somit die Gefahr eines Eintrags von AI-Viren oder anderen Krankheitserregern in die Tierhaltung zu minimieren. Unabhängig davon sind die Vorgaben der Geflügelpestverordnung einzuhalten. 

Mehr Informationen zu Schutzmaßnahmen und aktuelle Meldungen zur Aviären Influenza gibt es unter www.fli.de und über die Internetseiten Ihrer zuständigen Behörden, z. B. www.gesunde.sachsen.de

Wann haben Sie die Biosicherheit in Ihrem Betrieb das Letzte Mal überprüft? Nutzen Sie dafür die Risikoampel und Checklisten des ZDG und FLI.