
SPD-Tierschutzbeauftragter Behrens fordert gesetzliche Mindeststandards von Puten
Der Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Jens Behrens, mahnt nach dem Putenurteil des Bundesverwaltungsgerichts klare Tierschutzregeln und Planungssicherheit für Tierhalter an.
von Agra Europe; DGS erschienen am 28.04.2026Politischen Handlungsbedarf leitet der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Jens Behrens, aus dem Putenurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 2026 ab. Zwar werde immer von zu viel Bürokratie und Überregulierung gesprochen, sagte Behrens gegenüber Agra Europe. In der Nutztierhaltung gebe es in Deutschland jedoch für einige Tierarten noch immer keine gesetzlichen Mindeststandards, so auch für die Puten. Für den Tierschutzbeauftragten seiner Fraktion ist das „eigentlich unvorstellbar“.
Daher wundere ihn weniger das Bundesverwaltungsgerichtsurteil als vielmehr, „dass in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung noch immer große Lücken bestehen“, so der SPD-Politiker Gleiches gelte nämlich auch für die Haltung von Kühen und Bullen. „Wir brauchen die klaren Regeln nicht nur für die Tiere, sondern auch für die Tierhalter, die einfach Rechtssicherheit und damit auch Planungssicherheit benötigen und verdienen“, betonte Behrens. Nicht zuletzt sei der gesetzliche Mindeststandard aber auch erforderlich, um das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) perspektivisch auf weitere Tierarten auszuweiten.
Geflügelverbände: Haltungsanforderungen präzisieren und keine voreiligen Schlüsse ziehen
Nach Einschätzung des Verbands Deutscher Putenerzeuger e.V. (VDP) macht das aktuelle Urteil deutlich, dass die bestehenden Rahmenbedingungen für die Haltung von Mastputen hierzulande weiter präzisiert und abgesichert werden müssen.
Der Vorsitzende des Landesverbandes der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft (NGW), Friedrich-Otto Ripke, voreilige Schlüsse aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu ziehen.











