Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Urteil

Putenhaltung: Keine Meinungsmache vor Urteilsbegründung

Der Vorsitzende des Landesverbandes der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft (NGW), Friedrich-Otto Ripke, nimmt Stellung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Putenhaltung in Deutschland. Das Urteil vom 23. April 2026 zu einer Mastputenhaltung in Süddeutschland darf nicht zu falschen und übereilten Reaktionen führen.

von NGW erschienen am 27.04.2026
Stellungnahme zum BVG-Urteil zur Putenhaltung von Friedrich-Otto Ripke, Vorsitzender des Landesverbandes der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft (NGW). © Salvadore Brandt/ZDG
Artikel teilen:

Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVG) vom 23. April 2026 zur Putenhaltung in Deutschland nimmt der Vorsitzende des Landesverbandes der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft (NGW) und Staatssekretär a.D., Friedrich-Otto Ripke, Stellung. Das Urteil in Leipzig zu einer Mastputenhaltung in Süddeutschland darf nicht zu falschen und übereilten Reaktionen führen. Es überrascht nicht, noch überzeugt es fachlich, dass Tierrechtsaktivisten und Teile der grünen Politik unmittelbar versuchen, falsche Ableitungen für ihre Zwecke als notwendige Schritte für die gesamte deutsche Putenhaltung zu etablieren, wie Ripke in seiner Stellungnahme ausführt.

Meinungsmache, keine Rechtsauslegung

Ohne die Urteilsbegründung im Detail zu kennen, handelt es sich nicht um eine solide Rechtsauslegung, sondern um Meinungsmache. Fest steht zunächst nur, dass das Urteil für den Einzelfall eines Putenmast-Betriebes und nur für das für diesen Betrieb zuständige Veterinäramt gilt. Fest steht auch, dass das mit der Verbandsklage angestrebte Haltungsverbot für diesen Betrieb nicht durchgesetzt werden konnte. Vielmehr muss aufgrund des aktuellen Urteils das Veterinäramt des zuständigen Landkreises in Baden-Württemberg über die notwendigen Tierschutzmaßnahmen in dem betroffenen Betrieb neu entscheiden. Die in Deutschland von Putenhaltern bei der Mast praktizierten Puten-Eckwerte waren dem Bundesverwaltungsgericht nicht verbindlich genug. Das heißt aber nicht, dass ihre Inhalte für eine Anordnung durch die Veterinärbehörde nicht in Frage kommen.

Ambitionierte Tierschutzanforderungen im deutschen System

Zusammen mit dem in den Eckwerten verbundenem Gesundheitskontrollprogramm, das von den Veterinärbehörden selbst bzw. von Tierärzten schon seit vielen Jahren in den Ställen auch kontrolliert wird, stellt das deutsche System von Tierschutzvorgaben für Mastputen nämlich ein vergleichsweise ambitioniertes Tierschutzanforderungs-System dar. Es ist als Grundlage für eine nationale Putenhaltungs-Verordnung hervorragend geeignet. Die Bundesregierung sollte genau dies als wichtigen Anstoß des Leipziger BVG-Urteils verstehen und weitere Schritte in einem Gesetzgebungsverfahren darauf aufbauen. Das Urteil löst entsprechenden Handlungsbedarf aus, denn andernfalls wird es in Deutschland durch Einzelauslegungen und Einzelentscheidungen der zuständigen Veterinärbehörden zu einer Vielfalt von Anordnungen auf Kreisebene kommen, die mit Planungssicherheit und Recht auf Gleichbehandlung nichts zu tun hätte. Eine solche Entwicklung würde die gesamte deutsche Putenhaltung gefährden. Fortschritt beim Tierschutz und Ernährungssicherung würde damit ein Bärendienst erwiesen!

Die nationale Eigenversorgung mit Putenfleisch liegt aktuell in der Größenordnung von 90 %. Auf mehr Einfuhren zu setzen würde auch bedeuten, die hohen deutschen Standards im Klimaschutz durch z.B. gezielte Fütterung und moderne Stalltechnik aufzugeben. Wegfallen würden bei Putenfleisch-Importen auch die Grundlage der Putenhaltung nach den Haltungsvorgaben der Initiative Tierwohl (ITW).

Gleiche Wettbewerbsbedingungen in allen Mitgliedsstaaten

Ergänzend zu den Puteneckwerten mit Gesundheitskontrollprogramm werden nämlich schon über 80 % der deutschen Puten nach ITW-Haltungsformstufe 2 (Stall plus Platz) gehalten. Mehr und mehr Putenhalter sind aktuell bereit, noch weiter in die ITW-Haltungsformstufe 3 (Außenklimareize) zu gehen, wenn sich die Nachfrage der Verbraucher entsprechend entwickelt. Hier stellt sich im Grunde schon nicht mehr die Frage nach dem Gesetzesstandard, weil sich Praxis und Handel schon weiterentwickelt haben und dies für Europa und die Welt vorbildlich ist, erläutert Ripke.

Europa ist das Stichwort für die jahrelange Verzögerung einer EU-Puten-Verordnung. Diese ist dringend und kurzfristig notwendig, damit in allen EU-Mitgliedsstaaten die gleichen Tierschutzstandards gelten und damit auch gleiche Wettbewerbsbedingungen. In Auslegung und Umsetzung des Leipziger Urteils muss die Bundesregierung hier mit Nachdruck tätig werden.

Putenfleisch ist systemrelevant

Bis zu einer europäischen Lösung sollten alle Veterinärbehörden in Deutschland einhellig die Puteneckwerte mit Gesundheitskontrollprogramm verbindlich anwenden und damit den BVG-Vorgaben übergangsweise ausreichend Rechnung tragen. Das gebietet die gemeinsame Verantwortung aller beteiligten Stellen für den Fortbestand der deutschen und niedersächsischen Putenhaltung. Sie ist nicht nur Erwerbsgrundlage für sachkundige und erfahrene Putenhalter mit ihren Familien, sondern auch Gewähr für gesundes, ernährungsphysiologisch wertvolles Putenfleisch, das in Deutschland unter hohen Klimaschutz- und Tierschutzstandards produziert wird. Nur die Produktion in Deutschland kann zur Ernährungssicherung unserer Bevölkerung auch in geopolitisch schwierigen Krisenzeiten beitragen. Am Ende gilt: die nationale Erzeugung von Putenfleisch ist systemrelevant, gehört zur kritischen Infrastruktur und stellt lebenserforderliche Güter her. Es gilt, sie zukunftssicher zu halten und nicht abzubauen.