Geflügelpest: NRW plant weitere Biosicherheitsmaßnahmen
- Veröffentlicht am

Heiko Kueverling/colourbox.de
Durch erweiterte Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben und zusätzliche regelmäßige Untersuchungen in Geflügelbeständen soll verhindert werden, dass das Virus sich insbesondere durch Hausgeflügelverkäufe oder Personenkontakte weiterverbreiten kann und das gehaltene Geflügel, soweit dies möglich erscheint, vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt wird.
In Abstimmung mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz koordiniert das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz landesweit alle erforderlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt zudem dringend, sich bei konkreten Fragen zum Ausbruchsgeschehen und den in den betroffenen Gebieten geltenden Regeln an die vor Ort zuständigen Stellen bei den Veterinärämtern in den Kreisen und kreisfreien Städte zu wenden.
In Verl werden Restriktionszonen vorbereitet
In der Gemeinde Verl ist auf dem betroffenen Geflügelbetrieb der gesamte Geflügelbestand mit rund 8.700 Hühnern, Gänsen und Enten ist bereits geräumt worden. Seitens der zuständigen Stellen auf kommunaler Ebene sind ebenfalls alle weiteren Maßnahmen zur Eindämmung und Prävention eingeleitet worden. Restriktionszonen sind vorbeireitet. In diesen Bereichen gelten besonders strenge Auflagen für Geflügelhalter. Tierhalterinnen und Tierhalter müssen den zuständigen Veterinärämtern umgehend die Anzahl ihrer gehaltenen Vögel mitteilen.