
Geflügelpest im Betrieb: Was im Ernstfall sofort zu tun ist
Die Geflügelpest bleibt eine reale Bedrohung für Betriebe jeder Größenordnung. Schon der Verdacht auf eine Infektion kann weitreichende Folgen haben: behördliche Maßnahmen, Betriebssperren, wirtschaftliche Verluste und eine enorme psychische Belastung für die Tierhalter. Entscheidend ist, im Ernstfall schnell, korrekt und besonnen zu handeln. Welche Stellen zu informieren sind, welche Maßnahmen sofort greifen und welche Unterstützung Betriebe erwarten können, erläutert Dr. Ursula Gerdes von der Niedersächsischen Tierseuchenkassen im Interview.
von DGS Redaktion Quelle Niedersächsische Seuchenkasse erschienen am 16.01.2026
„Entscheidend ist im Verdachtsfall vor allem eines: Ruhe bewahren und jede weitere Verschleppung des Erregers konsequent verhindern.“ Dr. Ursula Gerdes









