Mecklenburg-Vorpommern: Geflügelpest-Ausbruch in Enten- und -Gänsehaltung
Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg meldet den Ausbruch der Geflügelpest vom Subtyp H5N1 in einem Ortsteil der Stadt Schönberg.
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Der Ausbruch in einer Geflügelhaltung mit circa 6.700 Enten und Gänsen (Bio-Haltung) wurde am 6. Dezember amtlich festgestellt. Die Tiere müssen nun getötet werden.
„Der Ausbruch der Geflügelpest kommt für betroffene Tierhalter einer Katastrophe gleich. Das kann ich aus der Erfahrung als gelernter und gelebter Landwirt beurteilen“, sagt Tino Schomann, Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg zu dem Ausbruch. „Dabei geht es nicht nur um den finanziellen Verlust, sondern auch um die Zeit, Energie und nicht zuletzt die Bindung zu den Tieren, die man in die Aufzucht steckt.“
Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus ruft zu besonderer Wachsamkeit auf
Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus bedauert den neuen Nachweis und schätzt die Gesamtlage wie folgt ein: „Noch ist die Geflügelpest-Lage in Mecklenburg-Vorpommern überschaubar. Bislang liegen in M-V zwei Fälle bei Wildvögeln sowie zwei Fälle bei gehaltenem Geflügel vor. Aber wir alle wissen, dass sich die Situation innerhalb kurzer Zeit zuspitzen kann. Die Saison ist in vollem Gang und ich bitte alle Geflügelhalter, jetzt wieder besonders wachsam zu sein und das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt über unklare Krankheits- beziehungsweise Todesfälle bei Geflügel unverzüglich zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Ein besonderes Augenmerk sollte auch auf der peinlich genauen Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen liegen.“
Bei dem Geflügelpest-Ausbruch in der Enten- und Gänsehaltung handelt es sich um den zweiten Ausbruch in einem Geflügelbetrieb in Mecklenburg-Vorpormmern seit "Saison"-Start im Oktober. Am 22. November hatte der Landkreis Ludwigslust-Parchim HPAI des Subtyps H5N1 in einem Putenbetrieb in der Gemeinde Lewitzrand amtlich bestätigt.
Zum Schutz vor der Verbreitung der Geflügelpest ist rund um den betroffenen Geflügelbetrieb eine Schutzzone („Sperrbezirk“) von drei Kilometern und eine Überwachungszone („Beobachtungsgebiet“) von zehn Kilometern eingerichtet, wie der Landkreis Nordwestmecklenburg mitteilte.
Innerhalb dieser Zone gelten spezielle Vorschriften, beispielsweise das Betreten der Bestände, die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen und die Vermarktung von Produkten. Innerhalb der Schutzzone muss das Geflügel (Ausnahme: Tauben) verpflichtend im Stall gehalten beziehungsweise durch eine Voliere vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden.