
GAK: Förderung tiergerechter Schweineställe und mittelgroßer Schlachtstätten
Bund und Länder haben den GAK-Rahmenplan 2026 bis 2029 beschlossen. Ab dem kommenden Jahr soll die Förderung für besonders tiergerechte Schweineställe wieder über die GAK laufen und damit nahtlos an das auslaufende Bundesprogramm „Umbau der Tierhaltung“ anschließen. Die GAK-Förderung wird zudem auf mittelgroße Schlachtstätten ausgeweitet
von Agra Europe Quelle BMLEH erschienen am 12.12.2025Im kommenden Jahr soll der Bau tierwohlgerechterer Schweineställe wieder über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) finanziert werden. Das geht aus dem GAK-Rahmenplan für die Jahre 2026 bis 2029 hervor, den der zuständige Planungsausschuss (PLANAK) von Bund und Ländern am 10. Dezember beschlossen hat.
Laut dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) stehen den Ländern im kommenden Jahr 1,067 Mrd. Euro an Bundesmitteln zur Verfügung. Davon stammen 160 Mio. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Auch der mit 100 Mrd. Euro gefüllte Finanztopf, der den Ländern aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ zur Verfügung gestellt wurde, kann zur Kofinanzierung von GAK-Maßnahmen angezapft werden.
Förderung mittelgroßer Schlachtstätten
Konkret beschlossen wurde unter anderem:
- Ab dem 1. September 2026 soll die Förderung für besonders tiergerechte Schweineställe wieder über die GAK laufen. Laut BMLEH soll die neue Förderung damit „nahtlos“ an das auslaufende Bundesprogramm „Umbau der Tierhaltung“ anknüpfen.
- Die GAK-Förderung wird zudem auf mittelgroße Schlachtstätten ausgeweitet, um dem Konzentrationsprozess bei Schlachthöfen entgegenzuwirken.
- Erhöhte Fördersätze für finanzschwache Kommunen werden fortgeführt. Das heißt, dass im Förderbereich „Integrierte ländliche Entwicklung“ der um bis zu 20 Prozentpunkte erhöhte Fördersatz (max. 90 %) für bestimmte Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2030 bestehen bleibt.
- Die Förderung von Waldpflegeverträgen für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse wird um weitere zehn Jahre verlängert. Begünstigt werden Zusammenschlüsse, bei denen mindestens 50 % der Waldbesitzenden weniger als 20 Hektar Waldfläche besitzen.
Außerdem soll die GAK laut BMLEH vereinfacht und entbürokratisiert werden.








