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Futtermittel

Schweiz erlaubt tierische Proteine

Ab dem kommenden Jahr dürfen in der Schweiz wieder bestimmte verarbeitete tierische Proteine in Futtermitteln für Schweine und Geflügel verwendet werden. Dazu hat die Regierung jetzt die Gesetzgebung angepasst. Für den Einsatz gelten allerdings sehr strenge Auflagen. Konkret können Geflügelproteine für Schweine und umgekehrt Schweineproteine für Geflügel eingesetzt werden. Weiterhin verboten bleibt aber der Einsatz verarbeiteter tierischer Proteine in der Fütterung von Wiederkäuern.

von AgE erschienen am 02.12.2025
Die Schweiz erlaubt wieder tierische Proteine im GEflügelfutter. Allerdings gelten dabei sehr strenge Auflagen. Konkret können Geflügelproteine für Schweine und umgekehrt Schweineproteine für Geflügel eingesetzt werden. © sergey kolesnikov/Shutterstock
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Ab dem 1. Januar 2026 wird es in der Schweiz wieder möglich, bestimmte verarbeitete tierische Proteine in Futtermitteln für Schweine und Geflügel zu verwenden. Vorgesehen sind aber sehr strenge Auflagen. Konkret können Geflügelproteine für Schweine und umgekehrt Schweineproteine für Geflügel eingesetzt werden. Entsprechende rechtliche Änderungen hat die Regierung jetzt beschlossen. Ziel ist es, Nebenprodukte von gesunden Tieren künftig besser zu verwerten. Zudem wird die Verwendung von Insektenproteinen, die bisher nur für Nutzfische zulässig war, auf Schweine und Geflügel ausgeweitet.

Weiterhin verboten bleibt aber der Einsatz verarbeiteter tierischer Proteine in der Fütterung von Wiederkäuern. Diese Maßnahme war 2001 zur BSE-Bekämpfung eingeführt worden und bleibt in Kraft. Erlaubt ist es aber künftig, Gelatine und Kollagen von Wiederkäuern an Nichtwiederkäuer zu verfüttern. Tierische Nebenprodukte mit hohem Risiko, zum Beispiel Tierkörper, bleiben hingegen in der Tierernährung verboten. Nebenprodukte mit mäßigem Risiko dürfen weiterhin als Dünger verwendet werden, müssen dazu aber für Tiere ungenießbar gemacht werden.

Der Regierung zufolge haben die beschlossenen Änderungen keine direkten Auswirkungen auf Lebensmittel. Damit ein hohes Sicherheitsniveau gewährleistet wird, muss die Produktionskette von Futtermitteln streng nach Arten getrennt sein. Für jede Proteinart müssen separate Betriebszweige bestehen; es darf keinesfalls eine Vermischung geben. Zudem müssen Produktionsbetriebe von den zuständigen Behörden bewilligt sein und eine vollständige Rückverfolgbarkeit gewährleisten. Zusätzlich kommen Branchenrichtlinien zur Anwendung. Überwacht wird die Umsetzung der neuen Regelungen von den kantonalen Veterinärdiensten und der amtlichen Futtermittelkontrolle von Agroscope.