
Biomasse muss „erneuerbar“ bleiben
Die geplante Reform des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes ist bei der Verbändeanhörung im Finanzausschuss des Bundestages auf Kritik gestoßen. HBB-Leiterin Rostek monierte, dass Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger fallen soll. Davon ginge ein negatives Signal für die ganze Branche aus. DRV-Präsident Holzenkamp warnte vor einer Ungleichbehandlung des Sektors bei der Senkung der Stromsteuer.
von AgE erschienen am 05.11.2025Die Bundesregierung hält weiterhin an ihrem Vorhaben fest, Biomasse künftig nicht mehr als erneuerbaren Energieträger im Stromsteuerrecht zu definieren. In einer Verbändeanhörung zum Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes im Finanzausschuss des Bundestages stießen diese Pläne am 3. November weiterhin auf deutlichen Widerstand aus der Wirtschaft.
In ihrer Stellungnahme betonten die im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) organisierten Bioenergieverbände, dass die Streichung von Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energien im Widerspruch zu unionsrechtlichen und nationalen Bestimmungen stehe. Sollten künftig nur noch Wind-, Solar-, Wasser- und Geothermieenergie berücksichtigt werden, verstoße dies gegen das unionsrechtliche Gleichbehandlungsgebot. Zudem würde die Reform die Systematik bestehender nationaler Regelwerke, etwa des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), unterlaufen. Die Bioenergie leiste einen wichtigen Beitrag zur Flexibilisierung und Stabilisierung der Stromnetze. Diese Rolle würde durch die geplante Neuregelung geschwächt.
Die HBB-Leiterin Sandra Rostek bewertete in der Ausschussanhörung die unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen für die Anlagenbetreiber zwar als „wenig gravierend“. Entscheidend sei jedoch das Signal, das davon ausgehe, wenn Biomasse plötzlich nicht mehr als „erneuerbar“ eingestuft würde. Sollte dies Schule machen, könnte sich dies letztlich auch wirtschaftlich nachteilig für die Branche auswirken.
Das vom Bundesfinanzministerium (BMF) vorgebrachte Argument, die Reform diene dem Bürokratieabbau, wies Rostek zurück. Bereits heute müssten die Anlagen zahlreiche Nachhaltigkeitszertifizierungen durchlaufen. Eine zusätzliche Nachweissystematik speziell für das Stromsteuerrecht sei daher überflüssig. Stattdessen könne auf bestehende Zertifizierungen zurückgegriffen werden.
Holzenkamp warnt vor Ungleichbehandlung bei Stromsteuer
Auch der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) schloss sich der Kritik an. Der Verband lehnt in seiner Stellungnahme die geplante Streichung von Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger ab. Biomasse, insbesondere Holz, sei für den DRV „der Inbegriff erneuerbarer Energie“.
Zugleich begrüßte der DRV, dass Landwirtschaft und produzierendes Gewerbe dauerhaft von der Stromsteuer entlastet werden sollen. Allerdings müsse auch der Agrarhandel in diese Entlastung einbezogen werden. Andernfalls entstünde eine Ungleichbehandlung innerhalb der Landwirtschaft, warnte DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp in der Anhörung.
Er sprach in diesem Zusammenhang von einem „vermutlichen Versehen“, das im Gesetzgebungsprozess unterlaufen sei. Holzenkamp erläuterte, dass in genossenschaftlich organisierten Betrieben des Agrarhandels, in denen sich mehrere Landwirte zusammengeschlossen haben, häufig energieintensive Tätigkeiten wie Trocknung, Kühlung, Reinigung oder andere Verarbeitungsschritte des Ernteguts durchgeführt werden.
Der Agrarhandel übernehme im Sinne der Arbeitsteilung somit Aufgaben, die eindeutig der Landwirtschaft zuzurechnen seien. „Wenn ein einzelner Landwirt diese Tätigkeiten ausführt, wird er entlastet. Schließen sich jedoch mehrere Landwirte beispielsweise zu einer Genossenschaft zusammen, greift die Entlastung nicht“, monierte Holzenkamp.








