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Neuer Zinsbonus

Rentenbank startet zweiten Förderbaustein im Oktober

Ab dem 1. Oktober 2025 führt die Landwirtschaftliche Rentenbank einen zusätzlichen Zinsbonus für landwirtschaftliche Betriebe ein, die eine Klimabilanz vorlegen.

von DGS Redaktion Quelle Rentenbank erschienen am 25.09.2025
Der Bonus beträgt 0,25 % und kann im Rahmen bestimmter Darlehensprogramme („Wachstum“, „Nachhaltigkeit“ und ausgewählte Kredite im Bereich „Zukunftsfelder im Fokus“) gewährt werden. © 2025 Sichon/Shutterstock
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Der Bonus beträgt 0,25 % und kann im Rahmen bestimmter Darlehensprogramme („Wachstum“, „Nachhaltigkeit“ und ausgewählte Kredite im Bereich „Zukunftsfelder im Fokus“) gewährt werden.

Diese Maßnahme ergänzt den bereits seit Juli laufenden Zuschuss für die Erstellung von Klimabilanzen. Beiden Instrumente können, sofern die Bedingungen erfüllt sind, unabhängig voneinander genutzt werden.

Bedingungen und Anforderungen

  • Der Antrag für das Darlehen muss mit der Einreichung der Klimabilanz bei der Hausbank gestellt werden. rentenbank.de
  • Die Klimabilanz darf bei Antragstellung nicht älter als drei Jahre sein. rentenbank.de
  • Die Bilanz muss gemeinsam mit einem externen Berater oder in Kooperation mit einem Partner (z. B. einer Molkerei oder einem Akteur entlang der Wertschöpfungskette) erstellt worden sein. rentenbank.de
  • Auch eine Bilanz eines Teilbetriebs ist zulässig.

Ziele und Begründung

Nach Angaben von Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstands der Rentenbank, eröffnen die Förderbausteine Anreize für landwirtschaftliche Betriebe, sich intensiver mit Klimabilanzen auseinanderzusetzen.