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IED-Novellierung

Industrieemissionsrichtlinie: Neue Regelungen für Tierhaltungsbetriebe in der EU

Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, den Anwendungsbereich der Industrieemissionsrichtlinie (IED) auf kleinere Betriebe auszuweiten. Auch viele Geflügelbetriebe müssten sich dann mit erhöhten Anforderungen an Emissionsschutz, mit mehr Bürokratie und steigenden Kosten auseinandersetzen. Das stößt auf Kritik.

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Die bäuerlichen Tierhalter dürfen mit der Industrieemissionsrichtlinie nicht überfordert werden.
Die bäuerlichen Tierhalter dürfen mit der Industrieemissionsrichtlinie nicht überfordert werden.Kletr/shutterstock.com
Im April 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Vorschlag zur Revision der Industrieemissionsrichtlinie (IED). Die Industrieemissionsrichtlinie setzt den europäischen Rechtsrahmen zum Emissionsschutz fest. Die IED beinhaltet Vorgaben zur Genehmigung, den Betrieb, die Überwachung und die Stilllegung von „Industrieanlagen“. Bislang fielen unter diese Definition Anlagen mit mehr als 40.000 Geflügel-, 2.000 Mastschweine- oder 750 Sauenplätzen in den Geltungsbereich der Industrieemissionsrichtlinie. Die Kommission schlug vor, dass Rinder-, Schweine- und Geflügelbetriebe ab einer Größenordnung von 150 Großvieheinheiten (GVE) dem Anwendungsbereich der Richtlinie unterfallen sollen. Dies würde bedeuten, dass beispielsweise schon...
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