
Aktuelle Risikoeinschätzung zur Geflügelpest
Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat die Risikoeinschätzung zur hochpathogenen Aviären Influenza H5 (HPAI H5) für April 2025 aktualisiert. Für Geflügelhaltungen wird derzeit von einem moderaten Risiko ausgegangen, für wild lebendes Wassergeflügel besteht ein punktuell hohes Eintragsrisiko.
von FLI, ZDG Quelle FLI, ZDG erschienen am 15.04.2025Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat die Risikoeinschätzung zur Hochpathogenen Aviären Influenza H5 (HPAI H5) auf der Basis des Zeitraums vom 1. bis 31. März 2025 aktualisiert. In diesem Zeitraum wurden in Deutschland vier HPAIV H5N1-Ausbrüche bei Geflügel aus den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt gemeldet. In Brandenburg handelte es sich um einen Ausbruch in einer privaten Haltung. Bei Wildvögeln wurden 32 infizierte Fälle festgestellt, davon 13 Fälle bei Höckerschwänen aus Thüringen.
Außerdem wurden im März 2025 vier HPAI H5N1-Fälle bei wildlebenden Säugetieren nachgewiesen. Betroffen war ein Dachs (Mecklenburg-Vorpommern) sowie je ein Rotfuchs aus Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Nordrhein-Westfalen.
Auch in Europa wurden im März 2025 Ausbrüche bei Geflügel und gehaltenen Vögeln gemeldet, davon 53 Fälle in Ungarn und 29 Fälle in Polen. Bei Wildvögeln wurden unter anderem 31 Fälle in den Niederlanden und 20 Fälle in Belgien festgestellt. Betroffen waren überwiegend Wasservögel, aber auch Greifvögel, Möwen und Watvögel.
Weltweit zirkuliert das Virus derzeit nach Angaben des FLI vor allem in Asien und Nordamerika, aber auch aus Afrika wurden Ausbrüche gemeldet. In den USA breitet sich das Virus in Milchvieh- und Geflügelbeständen weiter aus. Dies führt immer wieder zu sporadischen Übertragungen auf den Menschen.
Aktuelle Risikoeinschätzung für Deutschland
In Deutschland stuft das FLI das Risiko von HPAIV H5-Einträgen in Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als moderat ein. Derzeit wird von einem geringen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Haltungen (Sekundärausbrüchen) innerhalb der EU und auch innerhalb Deutschlands ausgegangen. Auch das Risiko des unerkannten Zirkulierens von HPAI H5-Viren in Wassergeflügelhaltungen wird als gering eingeschätzt.
Trotz der immer wieder auftretenden Infektionen bei Menschen wird nach einer aktuellen Einschätzung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) das Risiko einer Influenzaübertragung von Tieren auf die allgemeine Bevölkerung in den EU/EWR-Ländern als gering eingestuft. Für beruflich in diesem Umfeld arbeitende Gruppen wird von einem geringen bis moderatem Risiko ausgegangen.
Als weiterhin hoch schätzt das FLI das Eintragsrisiko sowie die Aus- und Weiterverbreitung von HPAI H5-Viren in wild lebende Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands ein. Für Anfang April 2025 zeigt das „Bird Flu Radar“ der EFSA „Avian Influenza Warning Map“ punktuell ein hohes Eintragsrisiko für Deutschland an.
Empfehlung von Biosicherheitsmaßnahmen
Um Geflügel vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen zu schützen, empfiehlt das FLI die Überprüfung und konsequente Einhaltung von einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen und Überwachungs- bzw. Abklärungsuntersuchungen. Dazu hat das FLI einen Empfehlungskatalog veröffentlicht. Geflügelhaltende sind verpflichtet, die Grundregeln der Biosicherheit einzuhalten.
Für Nutzgeflügelhalter verweist das FLI unter anderem darauf, alle Tierarten, die in Geflügelbetrieben mit HPAIV-Ausbrüchen gehalten werden, in die Umgebungsuntersuchungen einzuschließen. Außerdem sollte insbesondere der Kontakt zu potenziell mit HPAIV H5-Viren kontaminierten Materialien, wie beispielsweise mit Vogelkot beschmutztes Material, soweit wie möglich minimiert werden. Bei Auftreten grippeähnlicher Symptome bei Menschen, die mit HPAIV-positiven oder -verdächtigen Vögeln bzw. Säugetieren Kontakt hatten, sollte das Robert-Koch-Institut (RKI) informiert werden.
Als wichtigste Maßnahme, um einen Ausbruch der Aviären Influenza frühzeitig zu erkennen, gilt laut FLI die Meldung an die Veterinärbehörde mit anschließender amtlicher Untersuchung, sobald sich Todesfälle über die normalen Produktionsverluste hinaus häufen. Dies gilt sowohl für die Verluste in der kommerziellen Geflügelhaltung als auch für einzelne Fälle in Kleinhaltungen.
Das FLI kann nur allgemein gültige Empfehlungen vorschlagen, weil sich die Risikosituation in Deutschland regional deutlich unterscheiden kann. Die konkrete Umsetzung lokaler Maßnahmen muss von der zuständigen Veterinärbehörde gesondert analysiert und an die vorliegende Risikosituation angepasst werden.
- Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung)
- Mehr Infos zur aktuellen Risikoeinschätzung des FLI zur Hochpathogenen Aviären Influenza H5 (HPAI H5) Klade 2.3.4.4b