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Rheinland-Pfalz

Neues Tierseuchengesetz beschlossen

Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat eine Novelle des Landestierseuchengesetzes beschlossen, das vor allem die Prävention stärken soll.

von DGS Redaktion Quelle AgE erschienen am 16.07.2024
Katrin Eder ist seit 2021 Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz. © MKUEM/Christof Mattes
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Rheinland-Pfalz bekommt ein neues Tierseuchengesetz. Die am 11. Juli 2024 vom Landtag einstimmig beschlossene Novelle löst das Landestierseuchengesetz aus dem Jahr 1986 ab und soll vor allem die Tierseuchenprävention stärken. So müssen Kreisverwaltungen künftig sicherstellen, dass Seuchenanzeigen auch außerhalb der Dienstzeit entgegengenommen werden können.

Zudem werden das Umweltministerium und die Landkreise verpflichtet, jederzeit einsatzbereite Tierseuchen-Krisenzentren vorzuhalten und dadurch eine schnelle Bekämpfung zu ermöglichen. Für Maßnahmen von überregionaler und übergeordneter Bedeutung, die bei der Überwachung, Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen anfallen, trägt das Land die Kosten. Umweltministerin Katrin Eder zeigte sich „überzeugt, dass wir uns mit dem neu gefassten Gesetz gut für die Zukunft aufstellen.“ Wie wichtig die Vorbereitung auf Tierseuchen sei, zeige aktuell die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Diese war zu Wochenbeginn erstmals in Rheinland-Pfalz nachgewiesen worden. 

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