Landwirtschaftliche Rentenbank startet Interessenbekundungsverfahren 2023
Die Landwirtschaftliche Rentenbank startet ein neues Interessenbekundungsverfahren im Investitionsprogramm Landwirtschaft. Betriebe, die eine Einladung zur Antragstellung erhalten möchten, können vom 16. Januar bis zum 26. Januar 2023 im Förderportal ihr Interesse bekunden.
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Alle Interessenbekundungen aus dem Juli 2022 verlieren ihre Gültigkeit. Nach dem Ende der Frist führt die Rentenbank per technischem Zufallsverfahren eine Reihung aller eingegangenen Interessenbekundungen durch und versendet die Einladungen zur Antragstellung entsprechend den verfügbaren Haushaltsmitteln.
Einladung zur Antragstellung
Nur Unternehmen, die eine Einladung zur Antragstellung erhalten, können im Förderportal der Rentenbank einen Antrag innerhalb der in der Einladung aufgeführten Kategorie stellen. Bei Herstellern und Lieferanten eingeholte Angebote bilden die Grundlage des Antrags. Bei der Erfassung des Antrags im Portal ist der Fördergegenstand aus der jeweils gültigen Positivliste konkret zu benennen und die Investitionssumme gemäß dem wirtschaftlichsten Angebot anzugeben.
Unternehmen, die eine Einladung zur Antragstellung erhalten, haben bei den Kategorie A– „Maschinen der Außenwirtschaft“ und B – „Separationsanlagen“ ab Datum der Einladung 30 Tage Zeit, ihren Antrag im Förderportal fertigzustellen. Bei der Kategorie C – „Anlagen und Bauten zur Lagerung von Wirtschaftsdünger“ beträgt die Frist für die Fertigstellung des Antrags im Förderportal 120 Tage. Der Antrag ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen und zusammen mit dem Einladungsschreiben bei der Hausbank einzureichen.