Gerichtsurteil: Irreführende Werbeaussage auf Eierkartons
Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass eine Werbeaussage rechtswidrig ist, die – auf dem Aufkleber eines Eierkartons – die Formulierung „von nachweislich salmonellenfreien Hühnern“ trägt.
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Hintergrund war, dass die beklagte Firma Eier von dänischen Hühnern anbot, die aufgrund dortiger Vorschriften alle zwei Wochen auf Salmonellen kontrolliert würden. Schon das erstinstanzliche Gericht billigte der Klägerin einen Unterlassungsanspruch zu, da die Angabe irreführend sei. Die Aussage werde dahingehend verstanden, dass der Verbraucher erwarte, jedes einzelne Ei sei nachweislich von einem salmonellenfreien Huhn gelegt worden. Das könne nicht sicher garantiert werden, auch nicht durch die engmaschigen Kontrollen.
Auch in der Berufungsinstanz blieb es bei dieser Entscheidung. Die Angabe „Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühnern“ ist nach Ansicht des Gerichts ein Wettbewerbsverstoß, da sie eine irreführende Information enthält. Der Verbraucher erwarte aufgrund dieser Aufschrift mehr, als tatsächlich aufgrund der, wenn auch engmaschigen, Kontrollen erwartet werden dürfe. Denn eine nachweisliche Salmonellenfreiheit der Hühner sei auch bei den zweiwöchigen Kontrollen in Dänemark nicht sicher gegeben.
Auch wenn es sehr unwahrscheinlich sei, dass Hühner im Betrieb des Beklagten zum Zeitpunkt des Eierlegens tatsächlich von Salmonellen befallen seien, so könne das nicht sicher ausgeschlossen werden und die Werbung sei damit irreführend und wettbewerbsrechtlich unzulässig.
Die vollständige Entscheidung des OLG Celle (Az.: 13 U 84/20) zum Nachlesen.