Bayern weitet behördliche Maßnahmen zur Geflügelpest-Prävention aus
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) informiert darüber, dass im gesamten Freistaat die behördlichen Maßnahmen zur Geflügelpest-Prävention ausgedehnt werden.
- Veröffentlicht am

Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden in Bayern haben hierzu Allgemeinverfügungen erlassen, wonach Geflügel im sogenannten Reisegewerbe nur noch dann verkauft werden darf, wenn die Tiere längstens vier Tage vor der Abgabe negativ auf das Virus der Geflügelpest untersucht wurden. Ziel ist es, eine Einschleppung der Geflügelpest nach Bayern zu verhindern.
Anlass für die Allgemeinverfügungen ist das anhaltend schwere und weiterhin hochdynamische Geflügelpest-Geschehen in Europa und insbesondere auch in Norddeutschland, dessen weitere Ausbreitung über den überregionalen Handel mit Geflügel im Reisegewerbe unterbunden werden soll. Außerdem wurde eine aktuelle Verbringung von Hühnern und Enten aus einem von der Geflügelpest betroffenen Betrieb in Nordrhein-Westfalen (Landkreis Gütersloh) auch nach Bayern bekannt. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort haben umgehend die notwendigen Ermittlungen eingeleitet um den Verbleib der Tiere abzuklären und diese auf das Geflügelpestvirus zu untersuchen. Bislang konnte im Rahmen dieser Untersuchungen kein Fall von Geflügelpest bestätigt werden. Der letzte Fall der Geflügelpest in Bayern wurde in diesem Jahr im April bei einem Wildvogel amtlich festgestellt.