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Tierhaltung

Änderung der Antragsfrist für Tierwohlställe

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat im vergangenen Jahr erreicht, dass im Corona-Konjunkturprogramm der Bundesregierung für 2020 und 2021 insgesamt 300 Mio. Euro für den Umbau von Ställen zur Verfügung stehen. Das Programm dient der Umsetzung von mehr Tierwohl in den Ställen.

Veröffentlicht am
Susanne Gnauk
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Das Programm war – wie alle Teile des Corona-Konjunkturprogramms – ursprünglich bis Ende 2021 befristet, da eine Mittelübertragung in das Jahr 2022 vom zuständigen Bundesfinanzministerium grundsätzlich nicht vorgesehen war.

Wichtiges Signal für mehr Tierwohl

Damit sauenhaltende Betriebe auch Vorhaben finanzieren können, wenn der Abschluss des Umbaus erst in 2022 erfolgt, hat die Bundesministerin die Antragsfrist in der Förderrichtlinie verlängert. Die interessierten Betriebe können den Förderantrag dann bis zum 30. September 2021 stellen. 

"Landwirte, die ihre Ställe zum Wohl der Tiere umbauen, brauchen Planungssicherheit. Mit der Änderung der Förderrichtlinie habe ich dafür gesorgt, dass das Geld auch noch 2022 abgerufen werden kann. Das ist ein wichtiges Signal an alle Betriebe, die ihre Ställe kurzfristig tierwohlgerechter umbauen wollen. Und ich appelliere an die SPD, nicht länger die notwendige Anpassung des Baugesetzbuches zu blockieren," sagt Bundesministerin Julia Klöckner.

Weitere Details zur Antragstellung sind unter www.ble.de/stallumbau veröffentlicht. Auskunft erteilt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) außerdem unter der Rufnummer 0228/6845-2755 sowie per E-Mail an stallumbau@ble.de