Schutz vor Ansteckung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat Empfehlungen zu Maßnahmen des Infektions-, Gesundheits- und Arbeitsschutzes in Sammelunterkünften herausgegeben.
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Die Empfehlungen schließen auch den Transfer von der Unterkunft zum Arbeitsort ein und wurden mit der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe und Verbandsvertretern der Fleischindustrie abgestimmt.
Sie entsprechen inhaltlich den Anforderungen an Unterkünfte aus der Handlungshilfe zur Saisonarbeit in der Landwirtschaft. Diese Empfehlungen werden auch bei den derzeit laufenden Überprüfungen in der Fleischwirtschaft zu Grunde gelegt. Sollten die Beschäftigten privat gemeinschaftlich untergebracht sein, ist ebenfalls dringend empfohlen, diese Vorgaben umzusetzen.