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Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Aus für die Kleingruppe in zehn Jahren

Die Kleingruppenhaltung für Legehennen wird in Deutschland ab 2025 verboten. Bund und Länder haben sich am 2. Oktober 2015 auf der Agrarministerkonferenz auf dieses Auslaufdatum geeinigt.

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Ursprünglich hatte der Bund den Ausstieg aus der Kleingruppenhaltung für 2035 vorgesehen. Dieser Beschluss deckte sich weitestgehend mit den Vorstellungen der Geflügelwirtschaft. Bezüglich des Ausstiegsdatums hat das Bundes­minis­terium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf der Agrar­ministerkonferenz in Fulda den Kompromissvorschlag der Bundesländer – das Verbot ab 2025 – angenommen. Unter genau definierten Voraussetzungen soll in Einzelfällen eine Verlängerung des Bestandsschutzes um maximal drei Jahre möglich sein.

Deutschlandweit keine Neugenehmigung mehr

Neugenehmigungen für Kleingruppenhaltungen sollen zudem deutschlandweit nicht mehr ausgesprochen werden. In Niedersachsen und Rheinland-Pfalz sollen solche Genehmigungen schon in der Vergangenheit nicht mehr erteilt worden sein.

Der Bundesverband Deutsches Ei (BDE) kann die Entscheidung der Bundesregierung nicht nachvollziehen. Noch im Frühjahr dieses Jahres hat das BMEL keine Notwendigkeit für ein schnelles Verbot der Kleingruppenhaltung gesehen und dafür plädiert, diese an Bedeutung verlierende Haltungsform einfach auslaufen zu lassen.

Halter haben mit längeren Laufzeiten geplant

Mit dieser nun sehr kurzen Übergangsfrist greift die Bundesregierung nach Ansicht der Wirtschaft immens in die gängige Bestandsschutzregelung ein und stört das Vertrauen der Tierhalter nachhaltig. Zudem ist davon auszugehen, dass ein nicht unerheblicher Teil der Investitionen in solche Anlagen unter der Voraussetzung einer längeren Laufzeit von durchschnittlich 30 Jahren getätigt wurde. Die betroffenen Legehennenhalter müssen dadurch mit enormen wirtschaftlichen Einbußen rechnen.

Um den Beschluss in geltendes Recht umzusetzen, sollte nun eigentlich in einem weiteren Schritt die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geändert werden.