Wirtschaftlicher Schaden durch die Geflügelpest
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Die Tierseuchenkassen ersetzen bei behördlich angeordneter Keulung nur den Wert der getöteten Tiere. Die Kosten für Reinigung, Desinfektion sowie die Entsorgung von Kadavern und verseuchtem Kot müssen jedoch vom Halter selbst getragen werden, sofern keine Tier-Ertragsschadenversicherung besteht. Auch Folgekosten durch Leerstand werden nicht abgedeckt.
Vermarktungseinbußen durch Stallpflicht und Sperrzonen
Halter, deren Betriebe länger als 18 Wochen der Stallpflicht unterliegen, dürfen Freilandeier nicht mehr als solche vermarkten, was zu erheblichen Einbußen führen kann. Zudem dürfen Halter in Sperrgebieten keine Tiere verkaufen, selbst wenn ihre Bestände gesund sind.
Geflügelpest-Ausbruch 2020/21: Höchste Schäden bisher
Der Geflügelpestausbruch im Winter 2020/21 gilt als der bisher schwerste seit Beginn der Dokumentation. Die R+V-Versicherung, einer der größten Tierversicherer für die Landwirtschaft, berichtete von über 350 betroffenen Haltern – rund 100 mehr als in der vorangegangenen Saison. Mehr als zwei Millionen Tiere mussten gekeult werden, besonders in Niedersachsen, Thüringen und Baden-Württemberg. Der Schaden, der allein über die R+V-Versicherung abgewickelt wurde, beläuft sich auf über 20 Millionen Euro.