Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Entschädigung durch Versicherung: Ertragsschaden

Landwirte haben die Möglichkeit, sich über den Abschluss einer Tier-Ertragsschadendeckung gegen die finanziellen Folgen einer Tierseuche zu schützen. Rund 30 % der Legehennenbetriebe und ca. 60 % der Mastbetriebe sind auf diese Art abgesichert.

Veröffentlicht am
Erwin Wodicka/colourbox.de
Artikel teilen:

Die Ertragsschadendeckung bietet im Gegensatz zur Tierseuchenkasse nicht nur eine Entschädigung für den Wert der gekeulten Tiere, sondern deckt auch die Verminderung der tierischen Produktionsleistung, Wertminderung der tierischen Erzeugnisse, Unterbrechungen im Produktionsverfahren, Lieferverbote, Verkaufsbeschränkungen und zusätzliche Mehrkosten, die durch den Schaden entstehen. Weitere Optionen, etwa bei Kontaminationsverlusten, sind zubuchbar.

Versicherungsvarianten: Pauschale und individuelle Entschädigung

Es gibt zwei gängige Versicherungsvarianten: pauschale oder individuell berechnete Entschädigungen, meist als Basis- und Premiumpakete. Bei der pauschalen Entschädigung im Basismodell werden feste Entschädigungssätze bereits bei Vertragsabschluss vereinbart. Diese Variante erleichtert die Abwicklung und beschleunigt die Auszahlung, kann aber unter Umständen nicht alle Schäden vollständig abdecken. Meist sind nur Ausfälle abgedeckt, die durch behördliche Anordnungen verursacht wurden.

Im Premium- oder individuellen Modell wird der tatsächliche Schaden auf Grundlage der Betriebsdaten und aktuellen Marktpreise im Detail ermittelt. Diese Variante erfordert mehr Aufwand und Zeit, bietet jedoch eine präzisere Entschädigung. Eine schriftliche Vereinbarung zur vorzeitigen Abschlagszahlung ist wichtig, damit im Ernstfall schnell Liquidität zur Verfügung steht.

Wartezeit und versicherte Haftzeit

Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel erst nach einer Wartezeit von 12 Wochen. Bei allen Varianten sollte die versicherte Haftzeit berücksichtigt werden, da es im Schadensfall dauern kann, bis der Betrieb wieder das gleiche Ertragsniveau erreicht. Eine Haftzeit von mindestens 12 Monaten, oft auch 18 oder 24 Monate, wird empfohlen, da in dieser Zeit entstandene Einbußen ersetzt werden – maximal jedoch bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Um eine realistische Deckung zu gewährleisten, sollte der Versicherte regelmäßig aktuelle Tier- und Leistungszahlen an den Versicherer melden.

Beratung und Versicherungsvergleich

Versicherer stellen diverse Anforderungen an Landwirte, und die Angebote variieren stark. Überlegen Sie, welche Risiken für Ihren Betrieb existenzbedrohend sein könnten, und holen Sie mehrere Angebote ein. Lassen Sie sich beraten und studieren Sie die Angebote sorgfältig, um böse Überraschungen zu vermeiden und eine passende Versicherung abzuschließen, die Ihre betrieblichen Bedürfnisse deckt und Ihnen im Schadensfall Sicherheit gibt.

Versicherer für Tier-Ertragsschadendeckung