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Newcastle-Krankheit

Impfpflicht dringend einhalten

Angesichts weiterer Nachweise der Newcastle-Krankheit in Bayern und Brandenburg haben jetzt Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern die heimischen Geflügelhalter zur Einhaltung der Impfpflicht aufgefordert. Die sächsische Landesregierung verwies in diesem Zusammenhang auf nachgewiesene Schutzlücken zumindest in Kleinsthaltungen. 

von AgE erschienen am 13.03.2026
Angesichts weiterer Nachweise der Newcastle-Krankheit (ND) in Bayern und Brandenburg haben jetzt mehrere Bundesländer die Geflügelhalter zur Einhaltung der Impfpflicht aufgefordert. Zumindest in Kleinstbeständen scheint es Schutzlücken zu geben. © Experienceplus/Shutterstock
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Angesichts weiterer Nachweise der Newcastle-Krankheit (ND) in Bayern und Brandenburg haben jetzt mehrere Bundesländer die Geflügelhalter zur Einhaltung der Impfpflicht aufgefordert. Die sächsische Landesregierung verwies in diesem Zusammenhang am Donnerstag (12.3.2026) auf nachgewiesene Schutzlücken. Stichprobenkontrollen der Veterinärämter hätten gezeigt, dass 2024 etwa 40% der Kleinstgruppenhaltungen in Sachsen keinen ausreichenden Immunisierungsgrad aufgewiesen hätten.

Die gewerblichen Legehennenbestände waren dagegen laut den Regierungsangaben gut gegen die ND geschützt. Und auch in den Puten- und Masthähnchenbeständen habe man einen belastbaren Impfschutz nachgewiesen, auch wenn die Antikörpertiter bei diesen Tiergruppen etwa wegen des trägeren Immunsystems der Puten und des weniger belastenden Impfstoffs für Masthähnchen kleiner ausgefallen seien als bei den Legehennen.

„Aktuell ist die Gefahr eines Eintrags der Newcastle Disease sehr hoch“, betonte die für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerin Petra Köpping. Impfung und Hygiene in den Ställen böten aber einen wirksamen Schutz vor einem Ausbruch. Auch Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen appellierte an die Geflügelhalter, die Impfpflicht strikt einzuhalten. Ihr Amtskollege in Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus, warnte vor Nachlässigkeit. Damit gefährde man die Existenz von Betrieben und riskiere gegebenenfalls Entschädigungsleistungen der Tierseuchenkasse.

In Deutschland müssen sämtliche Geflügelbestände gegen die ND geimpft werden. Neben der Grundimmunisierung sind regelmäßige Nachimpfungen nötig, bei einer Gabe über das Tränkewasser etwa alle sechs Wochen. Infektionen bleiben laut dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) aber auch trotz Impfung möglich, jedoch meist mit weniger stark ausgeprägten Krankheitssymptomen. Die ND – auch bekannt als atypische Geflügelpest – war Ende Februar erstmal wieder in Deutschland nachgewiesen worden, und zwar in einem Putenmastbetrieb im Südosten von Brandenburg. Bis zum 6. März 2026 zählte das FLI sechs weitere betroffene Geflügelhaltungen in Deutschland, davon zwei in Brandenburg und vier in Bayern. Tausende Tiere wurden gekeult. Die Ausbrüche gingen laut dem FLI jeweils auf Viren vom Genotyp VII.1.1 zurück, der derzeit insbesondere in Osteuropa vorkommt.