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Tiergesundheit

Eierschalen-Spülproben als Option bei IBV-Verdacht

Eine US-Studie zeigt: Eierschalen-Spülproben können bei Verdacht auf infektiöse Bronchitis eine praktikable Ergänzung zur klassischen Diagnostik sein. Gerade wenn Betriebsbesuche nicht möglich sind, eröffnet das Verfahren neue Wege für die Bestandsbetreuung.

von DGS Redaktion Quelle Ceva Animal Health erschienen am 04.03.2026
Veränderungen der Schalenqualität können ein Hinweis auf eine IBV-Infektion sein. Eierschalen-Spülproben könnten in solchen Fällen eine ergänzende diagnostische Möglichkeit bieten. © Nopthanon Pimphat_shutterstock
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Die infektiöse Bronchitis (IBV) gehört zu den wirtschaftlich relevanten Viruserkrankungen in der Legehennenhaltung. Neben respiratorischen Symptomen führt sie häufig zu schlechteren Legeleistungen sowie zu Schalenveränderungen. Runzlige oder deformierte Eier sind im Konsumeiermarkt kaum absetzbar und verursachen direkte Verluste.

Forschungen von Ceva Animal Health aus den USA weisen nun darauf hin, dass Eierschalen-Spülproben eine sinnvolle Alternative oder Ergänzung zur herkömmlichen Diagnostik darstellen können, insbesondere wenn eine kurzfristige Stallbegehung nicht möglich ist.

Grenzen klassischer Probenahme

Der IBV-Nachweis erfolgt üblicherweise über Tracheal- oder Choanentupfer in Kombination mit einer RT-qPCR. Dieses Verfahren ist etabliert und zuverlässig. In der Praxis stößt es jedoch immer wieder an organisatorische Grenzen. Biosicherheitsauflagen, große Entfernungen zwischen Betrieben oder akute Krankheitsgeschehen außerhalb üblicher Einsatzzeiten erschweren es Tierärzten zeitnah Proben zu nehmen.

Hinzu kommt ein ökonomischer Aspekt: In Zucht- oder Spezialbeständen ist jedes Tier wertvoll. Sie ausschließlich zur Gewebegewinnung für diagnostische Zwecke zu töten ist nicht immer vertretbar.

Vor diesem Hintergrund untersuchte ein Team um Linnea Tracy von Ceva Animal Health, ob sich Virusmaterial auch über Spülproben von Eierschalen zuverlässig erfassen lässt.

Hohe Nachweisrate in der Praxis

Für die Untersuchung wurden Proben aus elf Legehennenbetrieben in sechs US-Bundesstaaten ausgewertet. Insgesamt flossen 30 Herden sowie Proben aus einem zentralen Eiersammel- und einem Verarbeitungssystem in die Analyse ein. Alle Bestände waren gegen IBV geimpft.

Die Ergebnisse zeigen eine hohe Sensitivität des Verfahrens: 95 % der Eierschalen-Spülproben waren mittels RT-qPCR positiv auf IBV. Zum Vergleich: 69 % der eingesandten Trachealtupfer und 39 % der untersuchten Eikomponenten lieferten ein positives Ergebnis. Auch sämtliche untersuchten Blinddarmtonsillen aus Herden mit positiven Eierspülproben waren viruspositiv.

Für die Praxis bedeutet das: Wenn kurzfristig kein Tierarzt vor Ort sein kann, könnten geschulte Betriebsmitarbeiter Eierspülproben gewinnen und einsenden. Der technische Aufwand ist überschaubar, die Belastung für den Bestand gering.

Lebensfähiges Virus auf der Schale

In einem weiteren Schritt prüften die Forscher, ob sich aus positiven Eierspülproben infektiöses Virus isolieren lässt. In mindestens einem Fall gelang der Nachweis vermehrungsfähiger Viren.

Damit stellt sich eine zusätzliche Frage: Welche Bedeutung hat Virusmaterial auf der Eierschale für innerbetriebliche Abläufe oder für stark vernetzte Vermarktungsstrukturen? Intensive Warenströme prägen die Eierwirtschaft, gerade wenn in zentralen Anlagen gebündelt und verarbeitet wird. Ob und in welchem Umfang sich daraus ein praktisches Risiko ergibt, muss weiter untersucht werden.

Bedeutung für deutsche Legebetriebe

Auch in Deutschland begleitet IBV die Legehennenhaltung seit Jahren. Neue Varianten tauchen immer wieder auf und fordern die Bestände heraus. Weil Legehennen lange im Stall bleiben, zeigen sie Veränderungen im Virusgeschehen früh und deutlich.

Eierschalen-Spülproben ersetzen die klassische Diagnostik nicht. Wenn jedoch Schalenauffälligkeiten auftreten und ein Betriebsbesuch nicht sofort möglich ist, dann können sie helfen, schneller Klarheit zu bekommen. Für betreuende Tierärzte und Betriebe ist das ein pragmatischer Weg, gerade wenn strenge Biosicherheitsauflagen den Zugang zum Stall erschweren.