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New Castle Disease

Newcastle-Krankheit in Brandenburg nachgewiesen

Erstmals seit 1996 ist in Deutschland wieder ein Fall der atypischen Geflügelpest bestätigt worden. Betroffen war ein Putenmastbetrieb mit insgesamt fünf Herden.

von DGS Redaktion Quelle FLI erschienen am 25.02.2026
In einem Putenmastbetrieb in Brandenburg ist am 20. Februar 2026 die meldepflichtige atypische Geflügelpest, auch als Newcastle-Krankheit (ND) bezeichnet, amtlich festgestellt worden. © Babul Hosen/Shutterstock.com
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Wie die zuständigen Landesbehörden in Brandenburg mitteilen, ist am 20. Februar 2026 in einem Putenmastbetrieb die meldepflichtige atypische Geflügelpest, auch als Newcastle-Krankheit (ND) bezeichnet, amtlich festgestellt worden. Es handelt sich um den ersten Nachweis dieser bei Geflügel seit 1996 in Deutschland getilgten Tierseuche.

In einer Herde mit sechs Wochen alten Puten wurde eine erhöhte Sterblichkeit mit unspezifischen klinischen Symptomen beobachtet. In zwei älteren, wiederholt gegen ND geimpften Herden desselben Betriebes traten keine klinischen Anzeichen auf. Der gesamte Betrieb mit insgesamt fünf Herden wurde am Folgetag geräumt.

Weiterführende virologische Untersuchungen charakterisieren das nachgewiesene Virus als Genotyp VII.1.1. Nach Angaben der Behörden weist es einen hohen Verwandtschaftsgrad zu ND-Viren aus Ausbrüchen in Polen auf. Epidemiologische Untersuchungen zur möglichen Eintragsursache wurden eingeleitet.

Die Behörden nehmen das erneute Auftreten zum Anlass, alle Geflügelhalter aufzufordern, den Impfstatus ihrer Hühner- und Putenbestände zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Darüber hinaus sollten betriebliche Biosicherheitsmaßnahmen kontrolliert werden, um das Risiko eines Viruseintrags zu senken. Besonderes Augenmerk gilt der Kontrolle von Personenkontakten sowie dem Austausch von Gegenständen und Gerätschaften.

Auch in geimpften Herden sollte bei unklaren Todesfällen oder Leistungsdepression eine Laboruntersuchung auf ND veranlasst werden, um einen möglichen Ausbruch frühzeitig zu erkennen und einzudämmen.

Im Zusammenhang mit der weiterhin in Deutschland auftretenden hochpathogenen aviären Influenza des Subtyps H5 bewerten die Behörden die Gefährdungslage für Geflügel- und andere Vogelhaltungen derzeit als erheblich.

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