
Wird der EuGH das Abkommen prüfen?
Das Europaparlament wird über zwei Entschließungen abstimmen, die den EuGH zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des Handelsabkommens mit den Mercosur-Staaten veranlassen sollen. Ob eine Mehrheit erreicht werden kann, scheint derzeit aber fraglich. Sollte der EuGH nicht befasst werden, wird das Votum über die Unterzeichnung des Abkommens im März oder April erwartet.
von AgE erschienen am 16.01.2026Wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) vom Europaparlament mit der rechtlichen Prüfung des Mercosur-Handelsabkommens beauftragt? Dies entscheidet sich aller Voraussicht nach am Mittwoch (21.1.) in Straßburg. Dann sollen zwei verschiedene Resolutionen vor dem Plenum zur Abstimmung gestellt werden. Sollte eine davon eine Mehrheit erhalten, würde dies die finale Billigung des Mercosur-Handelsabkommens durch die EU-Volksvertreter deutlich verzögern. Beobachter rechnen für den Fall der Fälle mit bis zu zwölf Monaten zusätzlich.
Auch wenn viele Landwirte am Dienstag (20.1.) vor dem Straßburger Parlament erneut demonstrieren wollen, wird eine Mehrheit für eine der beiden Entschließungen aktuell nicht für wahrscheinlich gehalten. Sollten die Resolutionen beide scheitern, rechnen Parlamentskreise damit, dass der Vertragstext frühestens im März im Plenum zur Abstimmung gestellt wird. Als wahrscheinlicher gilt ein Termin im April. Im Anschluss müsste dann der Rat noch sein Plazet geben, bevor die Übereinkunft vorläufig in Kraft treten kann.
Teilung des Vertrags soll geprüft werden
Auf den Weg gebracht wurden die Entschließungen von einer proeuropäischen, fraktionsübergreifenden Gruppe sowie von rechtspopulistischen Fraktionen. Die Initiatoren der proeuropäischen Resolution stoßen sich unter anderem an dem im Mercosur-Abkommen vorgesehenen Ausgleichsmechanismus. Dieser soll es Handelspartnern mit niedrigeren Standards ermöglichen, Entschädigungen geltend zu machen, wenn Vorgaben der EU wirtschaftlich positive Effekte des Freihandelsabkommens verringern. Außerdem geht es um die Entscheidung der Kommission, Mercosur als geteiltes Abkommen auszugestalten.
Den Unterstützern des Antrags zufolge verstößt die Brüsseler Behörde gegen Verhandlungsrichtlinien von 1999 und Schlussfolgerungen des Rates von 2018. In diesen ist laut den Befürwortern festgelegt worden, dass das EU-Mercosur-Abkommen ein gemischtes Abkommen sein soll, das jeweils die nationale Ratifizierung erfordern würde. Getragen wird der Entwurf in erster Linie von der Fraktion der Grünen/EFA sowie verschiedener Abgeordneter anderer proeuropäischer Gruppen, insbesondere aus Frankreich, Polen, Belgien und Irland.
Keine Zusammenarbeit mit Rechtspopulisten
Die Resolution der rechtspopulistischen Fraktionen – darunter der Rassemblement National aus Frankreich, die ungarische Fidesz von Premierminister Viktor Orbán sowie die deutsche AfD – schlägt inhaltlich weitgehend in dieselbe Kerbe. Da viele Pro-Europäer nicht mit Abgeordneten der Rechtspopulisten zusammenarbeiten wollen, gibt es zwei Resolutionen. Dies reduziert einmal mehr die Chance auf eine Mehrheit im Plenum.
Eine begleitende Debatte im Plenum ist derzeit nicht vorgesehen. Einem entsprechenden Antrag einzelner Abgeordneter wurde in der Konferenz der Fraktionsvorsitzenden zusammen mit Parlamentspräsidentin Roberta Metsola am Mittwoch (14.1.) nicht stattgegeben.







