
Rat mit Schutzmaßnahmen zufrieden
Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Verordnung zum Schutz europäischer Agrarprodukte im Rahmen des Mercosur-Handelsabkommens ist aus Sicht der Mitgliedstaaten gelungen. Der Rat hat seine Position für den Trilog festgelegt und will auf Änderungen am Kommissionsvorschlag verzichten. Die Ratifizierung des Abkommens wird von den geplanten Schutzmaßnahmen nicht berührt. Das Europaparlament muss seine Position dazu noch finden.
von AgE erschienen am 20.11.2025Die Mitgliedstaaten sind mit den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zum Schutz vor Marktverwerfungen als Folge des Mercosur-Abkommens vollständig zufrieden. Der Rat hat seine Position zum Verordnungsentwurf für den Trilog mit Europaparlament und Kommission am Mittwoch (19.11.) verabschiedet und wird ohne Änderungswünsche in die Verhandlungen gehen.
Die Kommission hatte ihre Vorschläge erst am 8. Oktober präsentiert. Die Ratifizierung des Freihandelsabkommens wird von der geplanten Verordnung nicht berührt. Die Schutzmechanismen sollen es nach Inkrafttreten des Abkommens beispielsweise ermöglichen, den präferierten Marktzugang der südamerikanischen Staaten für sensible Agrarprodukte vorübergehend auszusetzen. Ausgeweitet werden soll dazu unter anderem die Marktüberwachung, um Risiken frühzeitig begegnen zu können. Den Mitgliedstaaten soll zudem die Möglichkeit eingeräumt werden, Untersuchungen zu negativen Auswirkungen von Importen aus dem Mercosur bei der Kommission zu beantragen. Drohen hohe Schäden für heimische Sektoren, sollen innerhalb von maximal drei Wochen vorläufige Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Zu den sensiblen Produkten werden unter anderem Rind- und Geflügelfleisch, Milchprodukte, Zucker und Ethanol gezählt.
Aus Sicht des Rates sind die Kommissionsvorschläge geeignet, den Schutz der heimischen Landwirte im Rahmen des Abkommens zu verbessern. Es werde sichergestellt, dass die Schutzklauseln schnell und effektiv greifen könnten, sollten ernsthafte Marktstörungen vorliegen oder drohen, heißt es. Sobald auch das Europaparlament seine Position für den Trilog festgelegt hat, können die Verhandlungen der EU-Gesetzgeber beginnen.









