
Biomastgeflügel: Nur noch ein Stall pro Betrieb?
Laut dem BÖLW ist die Zukunft der Ökogeflügelbranche durch eine Neuauslegung der EU-Kommission massiv bedroht, weil künftig nur noch ein Mastgeflügelstall pro Hof erlaubt sein soll.
von BÖLW erschienen am 28.10.2025Laut einer Neuauslegung der EU-Kommission soll künftig nur noch ein Mastgeflügelstall pro Hof erlaubt sein. Darauf haben die Spitzen der Landwirtschaftsverbände im Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) hingewiesen, die sich auf dem Bioputenhof Zieslübbe in Mecklenburg-Vorpommern getroffen haben, um über die Ökogeflügelhaltung zu beraten. Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des Bio-Spitzenverbands, sagt: „Wer den Ökolandbau in Europa stärken will, darf bewährte Strukturen nicht zerstören. Wir brauchen praxisgerechte Regeln für die Biogeflügelhöfe, die Tierwohl, Umwelt und Betriebe gleichermaßen sichern. Die neue Auslegung würde Investitionen auf den Höfen zunichte machen und den Umbau hin zu einer besseren Tierhaltung zurückwerfen.“ Biomastgeflügelhalter dürfen seit Jahrzehnten mehr als einen Stall auf ihren Höfen betreiben. Diese Praxis ist Grundlage einer wirtschaftlich tragfähigen und zugleich tier- und umweltgerechten ökologischen Geflügelhaltung. Doch laut einer neuen Interpretation der EU-Kommission soll diese Regelung nicht mehr gelten.
Produktionsteilen in einem wachsenden Markt aufgeben?
Die Folgen wären dramatisch: In Deutschland müssten rund 80 Prozent der Ökogeflügelhalter einen Teil ihrer Produktion aufgeben. Ein funktionierendes System würde zerstört und der Ökolandbau in Deutschland und Europa massiv zurückgeworfen. Dabei ist gerade die Nachfrage nach Biogeflügelfleisch oft jetzt schon höher als das Angebot. Die deutschen Bio-Verbände fordern die EU-Kommission daher dringend zu einer Kurskorrektur auf.
Hintergrund: Interpretation der EU-Kommission zur Öko-VO
Die EU-Öko-Verordnung legt fest, dass ein Biomastgeflügelstall nicht größer sein darf als 1.600 m2, nicht aber, wie viele Ställe pro Betrieb erlaubt sind. Ein Gutachten im Auftrag des BÖLW zeigt auf, dass mehr als ein Mastgeflügelstall mit dem Bio-Recht vereinbar ist. Dem gegenüber legt die EU-Kommission die Öko-Verordnung so aus, dass nur ein Stall je Hof erlaubt sei. Infolge dieser Auslegung müssten viele Bio-Geflügelhalter ihre Ställe aufgeben oder aufwändige Betriebsteilungen machen, soweit überhaupt möglich. Viele Stallneubauten für Biomastgeflügel wurden sogar vom staatlichen Agrarinvestitionsprogramm gefördert. Für sie gilt ein Umbauverbot von zwölf Jahren.









