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Nitrat-Urteil

Düngerecht nicht infrage gestellt

Das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Nitratbelastung fordert aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes nur einen zusätzlichen und rein formalen planungsrechtlichen Zwischenschritt; das aktuelle Düngerecht sei dadurch nicht infrage gestellt. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft wertet die Entscheidung als Bestätigung für dringenden Handlungsbedarf. Das Bundeslandwirtschaftsministerium will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

von AgE erschienen am 09.10.2025
Für den Deutschen Bauernverband geht die Klage an der Realität vorbei. © 2025 Edgar G Biehle/Shutterstock
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Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht das aktuelle Düngerecht durch das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in der Sache nicht infrage gestellt. „Die Klage der Deutschen Umwelthilfe geht an der Realität vorbei“, erklärte DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet am Mittwoch (8.10.) in Berlin. Die umfassenden Anpassungen des Düngerechts, insbesondere der Düngeverordnung, als nationales Maßnahmenpaket in den letzten Jahren seien „vollkommen ausgeblendet“ worden.

Sabet wies darauf hin, dass die Vorgaben mehrfach verschärft worden seien, um den Gewässerschutz wirksam zu stärken. Dass die Europäische Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nach der jüngsten Novelle des Düngerechts eingestellt hat, wertet die DBV-Generalsekretärin als eindeutigen Beleg dafür, „dass die notwendigen Schritte für eine EU-rechtskonforme Umsetzung bereits erfolgt sind“. Daran ändere das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nichts. Es werde lediglich ein zusätzlicher planungsrechtlicher Zwischenschritt, der rein formaler Natur sei, gefordert.

Urteil bestätigt dringenden Handlungsbedarf

Anders wertet das der Hauptgeschäftsführer vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Martin Weyand. Das Urteil bestätige, wie wichtig verbindliche und überprüfbare Maßnahmen seien, um die Nitratbelastung zu verringern. „Dazu gehört auch eine konsequente Bilanzierung von Nährstoffeinträgen und -austrägen in den Betrieben im Sinne einer transparenten Stoffstrombilanz“, betonte Weyand. Wenn der Eintrag von Nitraten in die Gewässer von vornherein reduziert werde, könnten kostenintensive technische Aufbereitungsverfahren vermieden werden.

BMLEH noch zurückhaltend

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) will eigenen Angaben zufolge die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, um die Auswirkungen des Urteils und den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf zu prüfen. Grundsätzlich wolle das Ressort Änderungen auf den Weg bringen, um die Düngeregeln zukunftsfest auszurichten, und „ein noch stärker am Verursacherprinzip orientiertes System für die Düngung unserer Äcker und Felder schaffen“, wie ein Ministeriumssprecher gegenüber AGRAR Europe betonte.

Und die Grünen begrüßen das Urteil als „wegweisend“.