
ZDG: Keine Notwendigkeit für staatliche Kennzeichnung
Die deutsche Geflügelwirtschaft sieht derzeit keine Notwendigkeit für ein staatliches Tierhaltungskennzeichen, da es im LEH bereits eine funktionierende Haltungsformkennzeichnung gibt. Das geht aus einem Positionspapier des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) hervor.
von ZDG erschienen am 29.08.2025Nach allgemeiner Auffassung stehen derzeit die einschlägigen EU-Vermarkungsnormen der Einführung eines staatlichen Tierhaltungskennzeichens für Geflügelfleisch entgegen. Ungeachtet dessen sieht die deutsche Geflügelwirtschaft keine Notwendigkeit für ein staatliches Tierhaltungskennzeichen, zumal im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) bereits eine zwischen den Marktteilnehmern organisierte funktionierende fünfstufige Haltungsformkennzeichnung etabliert ist.
Mit einer Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG) zum 1. März 2026 würde wissentlich ignoriert, dass Geflügelfleisch zumindest in absehbarer Zeit nicht unter dieses Gesetz fallen würde. Eine zeitgleiche Einführung der Kennzeichnung für sämtliches Fleisch ist damit nicht vorgesehen, was zumindest zu Irritationen der Verbraucher führen dürfte.
LEH-Kennzeichnung mit hoher Marktdurchdringung
Dabei fallen rund 90 % des in Deutschland erzeugten Geflügelfleischs unter die zweite Haltungsformstufe („Stall + Platz“), in der die Anforderungen der Initiative Tierwohl abgebildet sind. Die LEH-Haltungsformkennzeichnung deckt im Geflügelfleischbereich eine breite Produktpalette ab, darunter frisches und gefrostetes „unbehandeltes“, sowie frisches, gewürztes und mariniertes Hähnchen- und Putenfleisch. Mit einem staatlichen Tierhaltungskennzeichen würde diesem privatwirtschaftlichen System mit nachweislich hoher Marktdurchdringung die Berechtigung entzogen. Zudem müssten behördliche Verwaltungs- und Kontrollsysteme zulasten des Steuerzahlers aufgebaut werden. Die Aufgabe des Staates sollte sich daher lediglich auf die Überprüfung der Funktionsfähigkeit privatwirtschaftlicher Kontrollsysteme beschränken.
Geflügelbetriebe bei Bauerleichterungen benachteiligt
Da Geflügel bei einem TierHaltKennzG perspektivisch außen vor bleiben würde, zöge demnach in der Konsequenz das „Gesetz zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen an die Anforderungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes“ eine erhebliche Benachteiligung für Geflügelbetriebe nach sich. Für im Sinne des Baugesetzbuches nicht privilegierte Anlagen könnten auf dieser Grundlage weiterhin keine Genehmigungen für Stallerweiterungen um Außenklimabereiche erteilt werden. Dies ist nicht im Sinne des Tierwohls, weshalb eine Verknüpfung des Baurechts mit dem TierHaltKennzG abzulehnen ist. Andernfalls müssten für den Geflügelbereich entsprechende Sonderregelungen getroffen werden.
Über die vergangenen Jahre hinweg wurde politisch versäumt, die für die Einführung einer staatlichen Tierhaltungskennzeichnung sinnvollen ergänzenden Rahmenbedingungen zu schaffen:
- Einbeziehung des Außer-Haus-Verzehrs (u. a. Kantinen, Gastronomie) bei einer staatlichen Tierhaltungskennzeichnung, und zwar von Beginn an
- Zeitgleiche Einführung einer flankierenden staatlichen Verpflichtung zur Herkunftskennzeichnung
- Etablierung eines Systems zur Nutzung bestehender privatwirtschaftlicher Strukturen bei der Umsetzung des Gesetzes (z. B. bei der Überprüfung der Betriebe, etc.)
- Anpassung des Baurechts zur Umsetzbarkeit von Tierwohlmaßnahmen auch für nicht privilegierte Anlagen (z. B. durch Anbau von Außenklimabereichen) sowie Vereinfachungen bei Neugenehmigungen moderner tier- und umweltgerechter Ställe
- Erleichterungen im Immissionsschutzrecht/TA Luft für Tierwohlställe (z. B. bei Außenklimakontakt)
- Schaffung von Anreizen durch Investitionsförderungsprogramme für tierwohlfördernde Baumaßnahmen
Heimische Geflügelfleischerzeugung nicht gefährden
Deutschland hat im Geflügelbereich innerhalb der EU mit die höchsten Haltungsstandards. Zur Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Geflügelfleisch gilt es, hier den Selbstversorgunggrad von nahezu 100 % zu erhalten. Sollte die Nachfrage weiter hin zu Geflügelfleisch aus höheren (LEH)-Haltungsformstufen tendieren, muss es demzufolge Erleichterungen bei Genehmigungen von Stallneubauten geben. Nur unter dieser Voraussetzung kann auch weiterhin ein ausreichendes Angebot an hierzulande erzeugtem Geflügelfleisch gewährleistet werden. Tierwohlfördernde Baumaßnahmen an Bestandsställen müssen zudem künftig einfacher realisiert werden können.
Sollte das TierHaltKennzG ungeachtet der berechtigten Bedenken politisch weiterverfolgt werden, so ist es der deutschen Geflügelwirtschaft ein wichtiges Anliegen, sich bei anstehenden Gesprächen hierzu von Beginn an konstruktiv mit einzubringen.