
Schließung des Geflügelschlachthofes Buckl
Laut dem Landesverband der Bayerischen Geflügelwirtschaft e.V. (LVBGW) wurde der Geflügelschlachthof Buckl Geflügel GmbH & Co. KG in Wassertrüdingen mit sofortiger Wirkung aufgrund tierschutzrechtlicher Verstöße behördlich geschlossen und wird auch für unabsehbare Zeit geschlossen bleiben.
von Redaktion DGS Quelle LVBGW erschienen am 30.04.2025Die Schließung des Geflügelschlachthofes Buckl aufgrund von Tierschutzverstößen stellt Eiererzeuger vor allem im Süden Deutschlands bezüglich der Schlachtung und Vermarktung von alten Legehennen kurzfristig vor große Herausforderungen. Die betroffenen Landesverbände der Geflügelwirtschaft haben Listen alternativer Händler und Schlachtmöglichkeiten erstellt, die sie ihren Mitgliedern auf Bedarf zur Verfügung stellen. Die Auslastung ist aber bereits hoch, mit bedacht werden müssen zusätzliche logistische Herausforderungen für die Schlachter und Händler bezüglich der Vermarktung.
Bei allen Transportplanungen sind die tierschutzrechtlichen Anforderungen an lange Transporte (maximale Transportdauer, Ruhezeiten et cetera) mit zu beachten, darauf weist der LVBGW hin. Transporte sollten frühzeitig mit den zuständigen Veterinärbehörden abgestimmt werden.
Der LVBGW arbeitet intensiv gemeinsam mit den Behörden daran, um eine möglichst schnelle Lösung für die Geflügelwirtschaft im Süden zu finden.
Liste mobiler Schlachtereien
Vom Bundesverband der mobilen Geflügelhalter gibt es eine Karte mit den mobilen Schlachtereien in Deutschland für mobile Schlachteinheiten für Geflügel (nach Verfügbarkeit, Vermittlung über spezialisierte Dienstleister). Diese sind genehmigungspflichtig und logistisch aufwendig, aber eine Option für kleinere Partien.