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Aviäre Influenza

Geflügelpest in Polen: Bereits über 80 Fälle dieses Jahr

Die Geflügelpest greift in Polen weiter um sich. 2025 wurden Stand 24. April bereits 81 Ausbrüche verzeichnet. Zur Bekämpfung der Seuche wurden schon umgerechnet gut 15 Mio. Euro ausgegeben. Gleichzeitig ergab fast jede fünfte amtliche Kontrolle ergab im ersten Quartal Biosicherheitsmängel auf Farmen.

von Agra Europe (AgE) erschienen am 25.04.2025
© dec925/Shutterstock
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Die Kette an Ausbrüchen der Vogelgrippe auf Betrieben in Polen reißt nicht ab. Wie der Oberste Veterinärbeamte Krzysztof Jazdzewski am Dienstag (22. April) in einem Unterausschuss des Sejm berichtete, wurden in den drei Tagen zuvor zwei neue Fälle verzeichnet. In diesem Jahr seien damit bereits 81 Vogelgrippeausbrüche gemeldet worden.

Jazdzewski wies außerdem darauf hin, dass 2025 schon mehr als 66 Mio. PLN (15,2 Mio. Euro) zur Bekämpfung der Geflügelpest ausgegeben worden seien, die jüngsten Fälle nicht berücksichtigt. Im Jahr 2024 hatten sich die Kosten für die Bekämpfung auf gut 193 Mio. PLN (44,4 Mio. Euro) und die für das Monitoring auf rund 4 Mio. PLN (0,9 Mio. Euro) belaufen.

Darüber hinaus berichtete der Veterinärchef, dass von amtlicher Seite im ersten Quartal dieses Jahres insgesamt 2.869 Inspektionen bei Geflügelfarmen durchgeführt worden seien. Dabei seien bei 2.389 Kontrollen keine gravierenden Mängel festgestellt worden, während bei 480 Kontrollen Mängel bezüglich der Biosicherheit aufgedeckt worden seien.

EU-Notfallmaßnahmen: Vorschläge aus Polen

Mit Blick auf die von Brüssel angekündigten Notfallmaßnahmen stellte Jazdzewski fest, dass von polnischer Seite vorgeschlagen worden sei, die Frist für Neueinstallungen von Geflügel auf 14 Tage zu verlängern, verbunden mit zusätzlichen Desinfektionskontrollen. Zudem sollte der Sperrbezirk im Fall eines bestätigten Ausbruchs um 5 km ausgeweitet werden. In Betrieben, in denen es zu Ausbrüchen kam, muss die Produktion laut dem Veterinär mindestens für 40 Tage ab der ersten Desinfektion unterbrochen werden. Geflügelbrütereien müssten den zuständigen Tierarzt mindestens 72 Stunden im Voraus über den Transport von Eiern und Eintagsküken informieren.