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EU-Kommission

„Dithmarscher Gans“ ab jetzt eine geschützte geografische Angabe

Die „Dithmarscher Gans“ aus Schleswig-Holstein wird in das Register der geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) aufgenommen. Das hat die Europäische Kommission am 31. Juli 2024 mitgeteilt.

von DGS Magazin Quelle EU Kommission, AgE erschienen am 01.08.2024
Ein Merkmal Dithmarscher Gänse ist, dass sie bis zum 21. Lebenstag in Dithmarschen aufgezogen werden müssen. © Dithmarscher Geflügel GmbH & Co.KG
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Bei der Dithmarscher Gans handelt es sich um eine alte Landgänseart, robust und relativ schwer. Diese Art wurde vor etwa 150 Jahren auf einem kleinen, eng begrenzten Landstrich zwischen Elbe und Eider begründet, der Region Dithmarschen. Die „Dithmarscher Gans“ wird in Freilandhaltung gehalten, auf den weitläufigen und feuchten Wiesen und Marschen der Region. Besonders wichtig ist, dass die Aufzucht der Elterntiere, das Schlüpfen der Gänse und die Aufzucht der Gänse bis zum 21. Lebenstag in Dithmarschen stattfindet. Sie ist die Garantie für die Einzigartigkeit der „Dithmarscher Gans“.

Auch der Transport zur Schlachtung ist geregelt, er muss während des späten Abends oder der Nacht durchgeführt werden. Für die nächste Produktionsstufe gilt, dass das Rupfen ohne Wasser durchzuführen ist. Dadurch soll verhindert werden, dass unter der Haut liegende Aromastoffe ausgewaschen werden.

Diese neue Bezeichnung wird sich in die Liste der 3.622 bereits geschützten Produkte einreihen, die in der eAmbrosia-Datenbank verfügbar ist

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