Umbau der Tierhaltung: Förderprogramm gestartet
Das Bundesprogramm, mit dem die Bundesregierung die Weiterentwicklung der Tierhaltung in Deutschland unterstützen will, wurde am 29. Februar 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die investive Förderung trat am 1. März 2024 in Kraft.
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Für landwirtschaftliche Betriebe besteht ab dann die Möglichkeit, für den tiergerechten Umbau ihrer Ställe eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Beantragung der Förderung der laufenden Mehrkosten ist ab dem 1. April möglich.
Tiergerechte und klimaschonende Nutztierhaltung
Für den Start des Umbaus der Schweinehaltung steht eine Milliarde Euro über den Bundeshaushalt zur Verfügung. Erklärtes Ziel des Bundesprogramms sei es laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die Tierhaltung in Deutschland „zukunftsfest“ zu machen. Laut BMEL sei eine zukunftsfeste Tierhaltung: „Eine Tierhaltung, die Landwirtinnen und Landwirten verlässliche und wirtschaftlich tragfähige Perspektiven bietet und gleichzeitig tiergerecht und klimaschonend ist.“
Auf der BMEL-Homepage wurde eine Liste von häufig gestellten Fragen (FAQs) zum Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung veröffentlicht.
Förderung startet mit Schweineställen
Zunächst nimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Anträge für Investitionen wie Bau, Umbau oder Ersatzbau von Schweineställen oder einzelner Haltungsbereiche entgegen. Die Förderung laufender Mehrkosten beginnt im April 2024. Auf www.ble.de/umbau-tierhaltung hat die BLE alle wichtigen Informationen für landwirtschaftliche Betriebe bereitgestellt. Auch Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Kontaktdaten sind dort zu finden.
Deutscher Bauernverband: „Kein echtes Umbauprogramm“
Keine hohen Erwartungen hat der Deutsche Bauernverband (DBV) an das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung. „Die Fördersumme von 1 Mrd. Euro reicht für einen ernsthaften Umbau definitiv nicht aus“, betonte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken am 29. Februar gegenüber Agra-Europe. Bei der investiven Förderung werde entscheidend sein, ob ein Betrieb überhaupt eine Genehmigung für einen Umbau in einen Außenklima-/Auslaufstall erhält.
Krüsken befürchtet, dass dies nach den derzeitigen immissionsschutzrechtlichen Vorgaben in vielen Fällen scheitern werde. Die vorgesehene Förderung für die laufenden Mehrkosten wird dem Generalsekretär zufolge allenfalls Mitnahmeeffekte bei Betrieben auslösen, die jetzt schon in den höheren Haltungsstufen etabliert sind. An Vollerwerbsbetrieben gehe die Förderung aufgrund der Tierzahlenbegrenzungen zudem völlig vorbei. „Von einem echten Umbauprogramm kann nicht die Rede sein“, fasste Krüsken seine Wertung zusammen.