
Förderung für Stallumbauten und Umweltschutz: Jetzt beantragen
Landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen können vom 3. bis 17. Juni 2024 Anträge auf Förderung im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) stellen.
von DGS Redaktion (Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) erschienen am 03.06.2024Ab dem 3. Juni 2024 können landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen Anträge auf Förderung im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) stellen. Die Frist endet am 17. Juni 2024. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat die Richtlinie für den Förderraum Niedersachsen, Bremen und Hamburg überarbeitet und die Anforderungen für Umwelt- und Klimaschutz sowie Tierschutz angepasst.
Ab 2024 werden Investitionen in der Schweinehaltung nicht mehr gefördert, stattdessen ist eine Förderung über das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung möglich. Jedoch gibt es Zusatzpunkte für die Stilllegung von Stallplätzen. Die Richtlinie bietet erhöhte Förderungen für höhere Tierwohl-Standards und fördert weiterhin Maßnahmen zur Emissionsminderung und Ressourcenschonung. Antragsberechtigt sind alle landwirtschaftlichen Unternehmen, die ein Mindestinvestitionsvolumen von 20.000 Euro (netto) nachweisen können. Die maximale Förderhöhe beträgt 400.000 Euro. Detaillierte Informationen zur Antragstellung sind auf der Webseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen verfügbar: Agrarinvestitionsförderungsprogramm AFP.