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Aviäre Influenza

Geflügelpest: Baden-Württemberg trifft zusätzliche Vorsorgemaßnahmen

Baden-Württemberg hat aufgrund des aktuell durch das Friedrich-Loeffler-Institutes eingeschätzten hohen bundesweiten Eintragsrisikos der Geflügelpest in die Bestände durch Wildvögel sowie dem hohen Verschleppungsrisiko eine bis zum 1. Mai 2023 befristete Allgemeinverfügung erlassen.

Veröffentlicht am
ZDG/shutterstock.com 
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Ein besonderes Verbreitungsrisiko der Geflügelpest gehe von der Abgabe von Lebendgeflügel im Reiseverkehr aus, da diese Tiere in der Regel aus unterschiedlichen Herkünften angekauft und großflächig über weite Strecken in eine Vielzahl von Betrieben verteilt werden. Dies hatte im zurückliegenden Jahr 2021 zu zahlreichen Ausbrüchen geführt. Daher werden für die Händler bei der Abgabe von Vögeln außerhalb einer gewerblichen Niederlassung innerhalb Baden-Württembergs ab dem 19. November 2022 bis zum 1. Mai 2023 befristet, zusätzliche Untersuchungs- , Melde- und Dokumentationspflichten verfügt.

„Damit wird das Verbreitungsrisiko minimiert sowie die amtlichen Kontrollen der Vorortverkäufe sowie die Rückverfolgbarkeit im Falle eines Verdachts- oder Seuchenausbruches erleichtert, ohne den Handel komplett zu untersagen“, so Minister Hauk.

Mobile Geflügelhändler als Risiko

Wildvögel, insbesondere Wasservögel, stellen das natürliche Reservoir für Geflügelpest-Erreger dar. Zur Vermeidung eines Eintrags über Wildvögel ist es für Geflügelhalter daher besonders wichtig, jeden direkten oder indirekten Kontakt mit Wildvögeln soweit wie möglich auszuschließen. Darüber hinaus ist insbesondere beim Zukauf von Geflügel über sogenannte mobile Geflügelhändler bzw. über mobile Standorte erhöhte Vorsicht geboten, wie das aktuelle Ausbruchsgeschehen in Deutschland zeigt.

„Vermeiden Sie Zukauf von Tieren aus unklaren Herkünften und verlangen Sie eine Kopie der Untersuchungsbescheinigung für die Tiere bei der Abgabe durch den Händler. Bei Unregelmäßigkeiten anlässlich der Tierabgabe oder beim Auftreten von Krankheitserscheinungen oder Todesfällen, setzen Sie sich unbedingt mit der für Sie zuständigen unteren Tiergesundheitsbehörde (Veterinäramt) bei den Landratsämtern und Bürgermeisterämtern für eine diagnostische Abklärung in Kontakt“, appellierte Minister Hauk.

Die Laboruntersuchungen an den vier Untersuchungseinrichtungen des Landes sind für in Baden-Württemberg gelegene Betriebe kostenbefreit.

Weitere Hinweise zur Allgemeinverfügung sind hier zu finden (bitte klicken).