ZDG: Photovoltaik auf Auslaufflächen zulassen
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. (ZDG) bittet in einem Schreiben das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die geltenden Vorgaben der EU-Vermarktungsnormen Eier so auszulegen, dass die Nutzung von Solaranlagen in Legehennenausläufen bundesweit möglich werde.
- Veröffentlicht am

In seinem Schreiben an das Agrarressort betont der Präsident des ZDG, Friedrich-Otto Ripke, dass die Nutzung von Solaranlagen in Legehennenausläufen gleichermaßen für Tierschutz und Energiewende nützlich sein könne.
Bundesländer verwehren den Betrieben Solaranlagen auf Ausläufen
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 589/2008 mit Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier dürfen „Eier aus Freilandhaltung“ nur in Produktionssystemen erzeugt werden, deren Auslauffläche nicht zu anderen Zwecken genutzt wird, außer als Obstgarten, Wald oder Weide, sofern Letzteres von den zuständigen Behörden genehmigt ist. So werde vielen Betrieben unter Verweis auf diese Regelung verwehrt, die Auslaufflächen teilweise für die Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen zu nutzen.
Im Zuge der aktuellen Energiekrise könne aber gerade auf diese Weise ein wichtiger Beitrag zur Stromerzeugung geleistet werden. In der Praxis böte es sich geradezu an, Photovoltaikanlagen in den Ausläufen als Unterstände zu nutzen, bzw. Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Unterstände zu installieren. Dies sei hier viel problemloser möglich, als zum Beispiel auf Ackerflächen. Die Anlagen können gleichzeitig den Leghennen als Schattenspender vor Sonne und Schutz vor Greifvögeln dienen, was ein nützlicher Baustein für das Tierwohl darstelle. "Doch leider wird unseren Erkenntnissen nach in einzelnen Bundesländern den Betrieben diese Möglichkeit nicht eingeräumt", erklärt Ripke.
EU-Vermarktungsnormen mit Blick auf Energiewende novellieren
Die geltenden Vorgaben der EU-Vermarktungsnormen Eier müssten zukünftig so ausgelet werden, dass nicht eine Doppelnutzung darin gesehen werden muss, sondern vielmehr ein sinnvoller und effektiver Beitrag zur Energiewende. Im Sinne zukünftiger Rechtssicherheit fordert der ZDG dieses Thema unbedingt auf europäischer Ebene im Zuge der laufenden Novellierung der EU-Vermarktungsnormen Eier eindeutig zu klären.