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Agrarpolitik

Keine höhere Entschädigung für Geflügel im Seuchenfall

Ein Antrag zur Änderung des Tierseuchengesundheitsgesetzes, die Entschädigung von Geflügel im Seuchenfall zu verbessern, wurde in der Sitzung des Bundestagsernährungsausschusses vom 6. Juli 2022 mit den Stimmen der Ampelkoalition abgelehnt.

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Nährig
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Der agrarpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Albert Stegemann, kritisierte die Entscheidung. „Die bisherigen Entschädigungsregelungen sind insbesondere für Gänse viel zu niedrig und nicht mehr zeitgemäß“, erklärte Stegemann. Seinen Angaben zufolge hätte der unbürokratische Gesetzentwurf der Union hier schnell und zielgerichtet Abhilfe geschaffen. Der CDU/CSU-Entwurf sieht eine Erhöhung des maximalen Tierwerts für Geflügel von 50 Euro auf 110 Euro vor.

Absurd nannte der CDU-Politiker das Argument der Ampel, der Staat könne nun mal nicht alles ausgleichen. Während man den Tierwert im Gesetz in der Vergangenheit für andere Tierarten stetig um 30 % bis 160 % erhöht habe, sei der Maximalwert für Geflügel seit 2014 nahezu unverändert geblieben. Allein in den Jahren 2020 und 2021 sei die Gänsehaltung in Deutschland so stark von Geflügelseuchen betroffen war, dass mehr als 60 % der Zuchtbestände hätten getötet werden müssen.

Die Entschädigung der Tierhalter im Seuchenfall basiert auf dem gemeinen Tierwert. Im Seuchenfall wird der Wert des Tieres vom zuständigen Veterinäramt geschätzt. Übersteigt der ermittelte Wert des Tieres den Höchstsatz der Entschädigung können sich Tierhalter aufgrund der geringen Anzahl von Betrieben kaum gegen dieses Risiko mit einer Tierversicherung oder einer Ertragsausfallversicherung absichern.

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