Aufstockung der EU-Krisenmittel für Geflügelhaltung beschlossen
Der Bundestag hat am 3. Juni 2022 mit der Verabschiedung des Ergänzungshaushalts zum Haushalt 2022 den Weg frei gemacht für die Aufstockung der EU-Krisenmittel. Damit stehen insgesamt 180 Mio Euro für energieintensive Betriebsformen wie den Gartenbau oder die Geflügelhaltung zur Verfügung.
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Die Mittel müssen bis zum 30. September 2022 ausgezahlt werden. Die erforderlichen Rechtsgrundlagen will das Bundeslandwirtschaftsministerium zügig vorlegen.
Die Entscheidung über die Kriterien für die Hilfen solle wissenschaftlich abgesichert und auf der Grundlage objektiver und nichtdiskriminierender Faktoren erfolgen, erklärte das Agrarressort.
Krisenmittel sollen zielgerichtet zum Einsatz kommen
Die Krisenhilfe diene dem Zweck, die negativen Einkommenseffekte besonders belasteter landwirtschaftlicher Betriebe teilweise auszugleichen. Dazu hat das Thünen-Institut für Betriebswirtschaft die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die verschiedenen Agrarsektoren abgeschätzt.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium bezeichnete die Berechnungen der Braunschweiger Wissenschaftler als belastbares wissenschaftliches Fundament, um die Krisenmaßnahme zielgerichtet auf die bedürftigen Sektoren auszurichten. Danach schlägt das Thünen-Institut eine Priorisierung der Hilfen für energieintensive Gartenbaubetriebe mit geschützter Produktion, für Freilandgartenbaubetriebe, für Obst- und Weinbaubetriebe sowie für Geflügelmastbetriebe und eventuell schweinehaltende Betriebe vor.