Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Stoffstrombilanzverordnung

Forderung nach zügiger Novellierung

Die jetzigen Regelungen der Düngeverordnung sind für Prof. Friedhelm Taube, Direktor des Instituts für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung an der Universität Kiel, in vielfacher Hinsicht unbefriedigend.

Veröffentlicht am
Kristian Kirk/Colourbox
Artikel teilen:

Ursache sei, dass die entscheidenden Größen der Umweltbelastungen, nämlich die Stickstoff- und Phosphorüberschüsse, nicht bewertet würden. Das betonte der Wissenschaftler am 27. Januar 2022 in einem Vortrag im Rahmen der Kieler Hochschultagung.

Taube sprach sich erneut dafür aus, bei der anstehenden Novellierung der Stoffstrombilanzverordnung ein kombiniertes Modell aus Brutto-Bilanzsaldo und Tierbesatz anzuwenden.

Ausgehend vom sogenannten 120/120-Ansatz werde darin der Weg für eine stufenweise Absenkung der maximal zulässigen Brutto-Hoftorsalden bis 2030 vorgezeichnet. Nachdem inzwischen der Evaluierungsbericht zu den bisherigen Erfahrungen mit der Stoffstrombilanzverordnung in tierintensiven Betrieben ebenso vorliege wie Vorschläge zur Novellierung, lägen alle Daten auf dem Tisch.

Abbau der Tierbestände als mögliche Konsequenz

Eine schnelle Befassung hält der Wissenschaftler für unerlässlich, um den Landwirten Planungssicherheit für das Düngejahr 2023 zu geben. Das Düngegesetz schreibt die Überarbeitung der Stoffstrombilanzverordnung bis Ende dieses Jahres vor.

Taube geht davon aus, dass der nationale Stickstoffüberschuss in den nächsten 20 Jahren deutlich weiter abgesenkt werden muss. Seiner Auffassung nach wird das nicht ohne einen weiteren Abbau der Tierhaltung in den Viehhaltungszentren möglich sein.