Aufstallungspflicht im Landkreis Celle
Der Verdacht auf Geflügelpest in einer Hobbyhaltung in der Gemeinde Wietze im Landkreis Celle hat sich bestätigt. Der Bestand wurde bereits geräumt.
- Veröffentlicht am

Am Sonntag, 12. Dezember 2021, wurde in einer Geflügel-Kleinsthaltung die sogenannte Geflügelpest amtlich festgestellt. Bei dem betroffenen Betrieb handelt es sich um eine Hobbyhaltung. Neben den vornehmlich betroffenen Gänsen wurde auch anderes Geflügel, darunter auch Hühner, gehalten. Der Bestand wurde bereits geräumt.
Kontakt zu Wildvögeln strikt unterbinden
Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, werden nun eine Schutzzone sowie eine Überwachungszone eingerichtet. Weiterhin gilt für den gesamten Landkreis Celle ab dem 14. Dezember eine Aufstallungs- und Abschirmungspflicht des gehaltenen Geflügels, um jeglichen Kontakt zu Wildvögeln zu unterbinden. Weitere Informationen des Landkeises Celle finden Sie hier.