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Aviäre Influenza | Freilandhaltung

Zu Recht: Gänse wieder im Freiland

Mathias Mösenthin hielt seine Gänse tierartgerecht im Freiland. Das Veterinäramt Anhalt-Bitterfeld sah darin ein Problem. Nun ist der beinahe fünf Jahre währende Rechtsstreit beigelegt worden.

Veröffentlicht am
Spiwoks
DGS: Herr Mösenthin, fassen Sie bitte noch einmal kurz zusammen, um was es bei dem Rechtsstreit ging. Mathias Mösenthin: Meine Gänse hielt ich im Freiland in einem sechs Hektar großen Maisfeld. Das hatte der Landkreis Anhalt-Bitterfeld 2017 aber mit Bezug auf die Geflügelpest-Verordnung moniert. In einem Bescheid hieß es, die Gänsehaltung im grünen Mais sei nicht statthaft, ich solle ein Netz über das gesamte Areal spannen. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt. Das Verfahren lag dann beim Landesverwaltungsamt Halle. Die dortigen Mitarbeiter waren jedoch der Ansicht, dass ein Netz nicht ausreiche. Sie haben die Vorgaben noch einmal verschärft, indem sie eine dichte Abdeckung über dem Mais und auch eine seitlich dichte Abgrenzung...
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