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Tiergesundheit

Abgabe von Antibiotika leicht gestiegen

Die Menge der in der Tiermedizin abgegebenen Antibiotika ist in Deutschland im Jahr 2020 leicht gestiegen. Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt, wurden insgesamt 701 t Antibiotika an Tierärzte abgegeben – 31 t mehr als im Vorjahr (plus 4,6 %).

Veröffentlicht am
agrarfoto.com
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Im Vergleich zu 2011, dem ersten Jahr der Erfassung, betrug der Rückgang der abgegebenen Antibiotika 59 %. Die Abgabemenge der für die Therapie beim Menschen besonders wichtigen Fluorchinolone stieg in 2020 leicht an. Die Polypeptidantibiotika (Colistin) erreichten ihren bisher niedrigsten Wert seit 2011.

Penicilline und Tetracycline am häufigsten abgegeben

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 701 Tonnen (t) Antibiotika von pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern an Tierärzte in Deutschland abgegeben. Die größten Mengen fanden sich wie in den Vorjahren bei den Penicillinen (278 t) und Tetrazyklinen (148 t). Es folgten Sulfonamide (65 t), Makrolide (61 t) und Polypeptidantibiotika mit 60 t.

Rückgang bei Reserveantibiotika

Die Menge der abgegebenen Fluorchinolone stieg im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 t (6,7 %). Trotz dieses leichten Anstiegs lag sie deutlich unter dem Anfangswert aus dem Jahr 2011 (-22 %). Einen Rückgang gab es im Vergleich zum Vorjahr dagegen bei den Polypeptidantibiotika (-9,2 %).

Auch sie gehören wie die Cephalosporine der 3. und 4. Generation, die Fluorchinolone und die Makrolide zu den Wirkstoffen, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Wirkstoffe mit besonderer Bedeutung für die Therapie beim Menschen (Highest Priority Critically Important Antimicrobials for Human Medicine) eingestuft wurden.

Seit 2011 knapp 65 Prozent weniger 

Insgesamt war zwischen 2011 und 2020 eine Reduktion um 2,2 t (-63,4 %) bei den Cephalosporinen der 3. und 4. Generation sowie um 67 t (53 %) bei den Polypeptidantibiotika zu verzeichnen. Bei den Makroliden gab es 2020 einen Anstieg um 3,7 t (6,4 %) im Vergleich zum Vorjahr, jedoch eine Gesamtreduktion über den Erfassungszeitraum um 112 t (64,9%). 

Zuordnung zu Tierarten bald möglich

Die gemeldeten Wirkstoffmengen lassen sich einzelnen Tierarten nicht zuordnen, da die Mehrzahl der Wirkstoffe für die Anwendung bei verschiedenen Tierarten zugelassen ist. Dies wird im Rahmen der Umsetzung der EU-Tierarzneimittelverordnung ((EU) 2019/6) möglich werden.

Erst am 15. September 2021 stimmten die Mitglieder des EU-Parlaments mit einem mehrheitlichen Votum dafür, Tierärzten den Zugang zu spezifischen lebensrettenden Behandlungen für Nutz- und Haustiere weiterhin sicherzustellen. In einer Meldung des Bundesverbands für Tiergesundheit (BfT) wurde zudem klar gestellt, dass die Abgabe von Antibiotika streng kontrolliert wird. 

In Artikel 57 wird die Erfassung der Abgabe- und Verbrauchsmengen von Arzneimitteln mit antimikrobiellen Wirkstoffen, die bei Tieren angewendet werden, vorgeschrieben. Gemäß Art. 57 (5) der VO (EU) 2019/6 müssen die Daten für die ersten Tierarten (Rind, Schwein, Huhn, Pute) ab 2023 erfasst werden, weitere Tierarten werden ab 2027 folgen.