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Stallbau & Genehmigungsverfahren

Keine Tierwohlverbesserung in Sicht

Der Deutsche Bundestag beschließt eine Änderung des Baugesetzbuchs ohne Genehmigungsmöglichkeit für den Umbau der Ställe für mehr Tierwohl. Der Deutsche Bauernverband (DBV) übt daran scharfe Kritik.

Veröffentlicht am
Susanne Gnauk
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Das Baugesetzbuch war durch die Beratungen zum Baulandmobilisierungsgesetz in dieser Legislaturperiode offengestellt. Obwohl bereits in der Koalitionsvereinbarung die Notwendigkeit der Schaffung einer baurechtlichen Tierwohlverbesserungsgenehmigung gesehen worden war, droht die Umsetzung nun an parteiübergreifenden Streitigkeiten zu scheitern.

„In der Schule gäbe es dafür die Note ungenügend“, bewertet der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied das Vorgehen.

Mehr Tierwohl wird von Baurecht ausgebremst

"Es ist der Beleg, dass es an einem echten politischen Willen für mehr Tierwohl in den Ställen fehlt. Mit der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurden Vorgaben beschlossen, die durch die aktuelle Gesetzeslage baurechtlich nicht umsetzbar sind. Es wurde ein finanzielles Förderpaket aufgelegt, das mangels Baurecht nicht in Anspruch genommen werden kann“, kritisiert Rukwied das Vorgehen.

Dabei wäre es bei dem aktuellen Vorschlag, den die Borchert-Kommission mitsamt Machbarkeitsstudie und der Bundesrat unterstützen, noch nicht einmal um eine Ausweitung des Tierbestandes gegangen.

Tierwohlmaßnahmen scheitern an Politik 

„Die Landwirte sind bereit, viel Geld in die Hand zu nehmen, um bei bestehendem Tierbestand mehr Platz, Freiläufe nach außen und andere Tierwohlmaßnahmen umzusetzen. Die Politik lässt das schlichtweg nicht zu“, so Rukwied weiter.

Weiterer Kritikpunkt der Landwirtschaft ist die Wiedereinführung des Ende 2019 ausgelaufenen § 13 b Baugesetzbuch. Der Bauernverband bewertet diese erleichterte Baulandausweisung am Stadt-/Ortsrand für ordnungspolitisch höchst verfehlt. Studien haben die DBV-Position bestätigt, dass damit die Ortskerne veröden und der immer noch weitgehend ungebremste Flächenfraß zusätzlich angetrieben wird.